Aufsatz 
Gergovia. Eine Cäsarstudie auf Grund eigener Anschauung
Entstehung
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15 Freiſtellen für 5% unſerer Schüler gewähren, wenn Dürftigkeit vorliegt und die Schüler ſich durch gute Befähigung, gutes Streben und gute Sitten auszeichnen. Schriftliche Geſuche ſind vor dem 20. April 1911 an uns zu richten.

2. Das Großherzogliche Miniſterium des Innern hat beſchloſſen, unſere Herbſtklaſſen allmählich eingehen zu laſſen. Demnach iſt im Herbſt 1909 die Einrichtung einer dritten Herbſt⸗Vorklaſſe unter⸗ blieben; im Herbſt 1910 iſt die zweite Herbſtvorklaſſe weggefallen; in jedem folgenden Herbſt fällt eine weitere Herbſtklaſſe weg, und im Herbſt 1920 wird die letzte Herbſtklaſſe(die Schüler, die jetzt die erſte Herbſtklaſſe bilden) mit der Reifeprüfung ihr Daſein beſchließen.

3. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete, ſoweit ſie nicht ſchon erfolgt ſind, für ſämtliche Oſter⸗ und Herbſtklaſſen des Gymnaſiums und der Vorſchule Freitag, den 21. April von 9 12 Uhr im Direktorzimmer des Gymnaſiums(Karlsſtraße 2) an; dabei ſind Geburtsſchein mit unter⸗ ſtrichenem Rufnamen, Impfſchein und gegebenen Falls Abgangszeugnis der bisher beſuchten Schule oder beglaubigte Privatzeugniſſe vorzulegen. Wenn die Eltern ſchriftliche Anmeldung vorziehen, erbitten wir ſie bis zum 18. April.

Da Anfänger im Herbſt nicht mehr aufgenommen werden, machen wir darauf aufmerkſam, daß Knaben, die vor dem 1. Oktober 1905 geboren ſind, bei genügender geiſtiger und körperlicher Befähigung ſchon jetzt zu Oſtern aufgenommen werden können.

4. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 25. April; an dieſem Tage verſammeln ſich die An⸗ fänger(III O) um 9 Uhr, alle anderen Vorſchüler und Gymnaſiaſten um 7 ½ Uhr in ihren Klaſſen⸗ zimmern.

5. Die Pfingſtferien dauern im nächſten Schuljahr vom 4.10. Juni, die Sommerferien vom 13. Juli bis 9. Auguſt, die Herbſtferien vom 28. September bis 12. Oktober, die Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1911 bis 6. Januar 1912.

6. Der Unterzeichnete iſt, falls ihn nicht beſondere Dienſtgeſchäfte abrufen, an allen Schultagen in der fünſten Vormittagsſtunde(im Sommer von 11 ½ 12 ¼, im Winter von 12 12 ¾) in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuches Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 23 Tage vorher anzumelden.

7. Zu Beginn jedes Halbjahres werden die Schüler angehalten, in ihr Aufgabenheft oder auf ein beſonderes Blatt einzuſchreiben, an welchen Tagen der Woche ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden; dieſe Einträge ſollen ſie ihren Eltern zur Unterſchrift vorlegen.

8. Nach einer Anordnung unſerer vorgeſetzten Behörde wird die Noteteilweiſe genügend nicht mehr erteilt. Es werden vielmehr alle Leiſtungen, die nicht mehr als genügend gelten können, mit ungenügend(= 5) bezeichnet. Das Urteil über das Betragen und die Aufmerkſamkeit wird nach der fünſſtufigen Skala:ſehr gut, gut, im ganzen gut, nicht ohne Tadel, tadelhaft ausgedrückt.

9. Das Schulgeld beträgt in den Klaſſen Oberprima, Unterprima, Oberſekunda 150, in den übrigen Gymnaſialklaſſen 130 und in den Vorſchulklaſſen 120 jährlich. Wir ſind ermächtigt, in Krankheitsfällen oder bei Zu⸗ und Wegzug der Eltern das Schulgeld auf Antrag für die Monate zu erlaſſen, in denen der Schüler an keinem Tage am Unterricht teilgenommen hat.

Darmſtadt, den 21. März 1911.

Großfi. Direktion des Ludmwig⸗Georgs⸗Gymnaſinms und der Gymnaſial⸗Vorſchiule.

Dr. Mangoloͤ.