VI. Bekanntmachung über den Anfang des neuen Schuljahres.
Die Anmeldung und Vorführung aufzunehmender Schüler geschieht in der Wohnung des Unterzeichneten am 29. und 30. October. Bedingungen zur Auf- nahme sind: 1) Uebergabe eines Schulzeugnisses und Geburtsscheines; 2) für Knaben, welche in die unterste Classe eintreten wollen, ein Alter von mindestens 10 Jahren; 3) Gewandtheit in der Rechtschreibung, Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift und Geübtheit in den vier Grundrechnungen.
Der Anfang des neuen Schuljahres ist auf Mittwoch den 3. November festgesetzt.
Grossherzogl. Direction des Gymnasiums.
Dr. Geyer.
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