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11. Februar. Miniſterial⸗Verfügung. Die Betheiligung an der von Gymnaſiaſten herausgegebenen Zeitſchrift Walhalla wird verboten.
18. März. Der Finanzminiſter ertheilt den Provinzial⸗ Steuerdirektoren bis auf Weiteres die Ermächtigung, als Steuer⸗ ſupernumerare auch ſolche junge Leute anzunehmen, welche nur das Zeugnis der Reife für die Prima eines Gymnaſiums oder einer Realſchule erſter Ordnung beſitzen.
10. April. Fürſtliches Conſiſtorium überſendet eine Anzahl Exemplare des Regulativs, die Prüfung der Candidaten der Theologie betreffend, um ſie an Studirende der Theologie abzu⸗ geben.
24. April. Das K. P. S. K. fordert ein Gutachten über die wichtigſten Fragen, welche in den im Oktober 1873 zu Berlin abgehaltenen Conferenzen, die Umgeſtaltung des höheren Schul⸗ weſens betreffend, zur Sprache gekommen ſind.
28. Mai. Das K. Miniſterium empfiehlt: Heroen und Göt⸗ tergeſtalten der griechifchen Kunſt von Conze, und Denkmäler der Baukunſt, herausgegeben von Studirenden der Königlichen Bau⸗ Akademie zu Berlin zur Anſchaffung für die Bibliothek.
20. Juni. Das Königliche Miniſterium empfiehlt: Fried⸗ rich Wilhelm III. und ſeine Söhne, König Friedrich Wilhelm V. und Kaiſer und König Wilhelm, vom Grafen von Stilllfried zum Beſten des Auguſta⸗Hospitals herausgegeben.
11. Juni. Das K. Miniſterium theilt die Bedingungen mit, unter welchen vom Herbſt d. J. an eine gegenſeitige Anerken⸗ nung der Maturitätszeugniſſe aller deutſchen Gymnaſien ſtatt⸗ findet.
21. Auguſt. Verfügung des K. P. S. K. betreffend die Feier des 2. September.
III. Chroniß des gymnafiums. Am Geburtstage Sr. Durchlaucht des Fürſten fiel der Un⸗ terricht aus. Am 21. März fand eine Vorfeier des Geburtsages Sr. Ma⸗ jeſtät des Kaiſers ſtatt durch Geſang, Declamation und Reden
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