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Die interimiſtiſche Beſorgung der Directorialgeſchäfte übernahm der Unterzeichnete, welcher bisher ſchon nach Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums vom 3. Juni 1850 mit der Vertretung des Directors in Verhin⸗ derungsfällen beauftragt war.
Die durch Erledigung der Directorſtelle entſtandene Lücke im Lehrercollegium wurde unmittelbar vor dem Beginn des Schuljahres in betrübender Weiſe dadurch erweitert, daß der Gymnaſiallehrer Schmitt von einem ſchweren, langwierigen Lungenleiden ergriffen wurde, welches ihn leider auch jetzt noch immer von ſeiner Berufsthätigkeit fern hält. Unter dieſen Umſtänden bedurfte es der angeſtrengteſten Thätigkeit der übrigen Lehrer um den Unterricht in allen Claſſen ohne erhebliche Störung fortzuführen, bis durch die Fürſorge Kurfürſtlichen Miniſteriums der Anſtalt eine zwiefache Aushülfe durch die Gymnaſiallehramts⸗ candidaten Münſcher und Körber zu Theil ward. Erſt mit dem am 2. Juni erfolgten Eintritt des zuerſt genannten Lehrers wurde es möglich die Vertheilung des Unterrichts und den Stundenplan definitiv feſtzuſtellen. Da aber in dem ferneren Verlauf des Schuljahrs das Gymnaſium von bedeutenderen Stö⸗ rungen faſt ganz verſchont blieb, indem eine Perſonalveränderung in dem Collegium nicht eintrat und durch Krankheit zwar manche Lehrer zuweilen für einige Tage, aber nur ein einziger für längere Zeit(5 Wochen) ſeiner Berufsthätigkeit entzogen wurde, und in allen Fällen durch das Zuſammenwirken der Collegen eine genügende Vertretung beſchafft werden konnte, ſo iſt es dennoch gelungen den Lehrplan in allen Fäͤchern vollſtändig durchzuführen. Der Geſundheitszuſtand der Schüler war im Ganzen nicht unerfreulich; doch haben wir den Tod eines hoffnungsvollen Schülers zu beklagen.
Im Einzelnen iſt aus der Chronik der Anſtalt Folgendes zu berichten:
1. Das Schuljahr wurde am 12. April nach gemeinſamem Choralgeſang der Lehrer und Schüler von dem Stellvertreter des Directors mit Gebet, Anſprache an die Schüler, Verleſung und Erläuterung der Schulgeſetze eröffnet. Nach dem Ergebniß der hierauf folgenden Prüfung wurden von 31 angemeldeten Schülern 22 in die Sexta, 2 in die Quarta, 3 in die Obertertia aufgenommen; 4 zeigten ſich für den Ein⸗ tritt in die Sexta noch nicht genügend vorbereitet. Der Unterricht begann am 13. April.
2. Die Sommerferien dauerten vom 3. bis zum 24. Juli, die Herbſtferien vom 23. September bis zum 9. October, die Weihnachtsferien vom 23. December bis zum 3. Januar.
3. Durch Allerhöchſte Entſchließung, mitgetheilt durch Miniſterialbeſchluß vom 17. April, wurde der Candidat der Philologie Joſeph Körber aus Fulda als Practicant an das hieſige Gymnaſium behufs Erſtehung des Probejahres allergnädigſt zugelaſſen. Durch Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums von dem⸗ ſelben Tage wurde in Rückſicht auf die Unvollzähligkeit des Lehrerperſonals dem Stellvertreter des Directors die Ermächtigung ertheilt den Practicanten Körber zu einer größeren Stundenzahl heranzuziehen, als dies nach den beſtehenden Anordnungen geſtattet iſt. In Folge hiervon übertrug der Unterzeichnete dem Practi⸗ cauten Körber, nachdem dieſer ſich bis dahin in vorſchriftsmäßiger Weiſe an dem griechiſchen, lateiniſchen und deutſchen Unterrichte des Dr. Oſtermann in der einſtweilen combinirten Tertia betheiligt hatte, vom 3. Mai an nach und nach den ganzen Unterricht des kranken Gymnaſiallehrers Schmitt(15 Stunden in Untertertia, 4 Stunden in Quarta) und das Ordinariat der Untertertia. Für die Dauer dieſer Functionen wurde demſelben durch Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums vom 2. Juni eine monatliche Vergütung von 18 Thalern verwilligt.
4. Durch Miniſterialbeſchluß vom 22. Mai wurde der Gymnaſialpracticant Friedrich Münſcher, welcher bis zu Oſtern an dem Gymnaſium zu Hanau auftragsweiſe beſchäftigt war, mit der Aushülfe am


