Aufsatz 
Quo nexu inter se cohaereant quatuor orationes Ciceronis in Catiliam habitae : porro tractatur / Geyer
Entstehung
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VI. Dekanntmachung über den Anfang des neuen Schuljahres und die Bedingungen zur Aufnahme in das Gymnaſium.

Das neue Schuljahr wird in folgender Weiſe begonnen. Freitag und Samſtag den 29. und 30. September, in den Morgenſtunden von 912 Uhr, werden die An⸗ meldungen der Schüler von dem Unterzeichneten in ſeiner Wohnung unter Vorlegung eines Geburtsſcheines und des letzten Schulzeugniſſes entgegen genommen. Montag den 2. October, von Morgens 8 Uhr an, werden mit den Neuangemeldeten und denjenigen Schülern, welche noch eine Nachprüfung zu beſtehen haben, die Prüfungen im Gymnaſial⸗ gebäude abgehalten. Am 3. October, Dienſtags, wird der Unterricht mit einem feier⸗ lichen Gottesdienſt in der Pfarrkirche um 8 Uhr eröffnet.

Als Normaljahr für die Aufnahme in die unterſte Claſſe gilt das zurückgelegte 10. Lebensjahr. Diejenigen, welche in die unterſte Claſſe aufgenommen werden wollen, müſſen die deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, Gewandtheit im Ausſprechen und Anſchreiben größerer Zahlen und Kenntniß der vier Rechnungsarten in ganzen Zahlen beſitzen.

Es muß um ſo ſtrenger darauf gehalten werden, daß die Aufzunehmenden die genannten Elementar⸗Kenntniſſe in entſprechendem Maße beſitzen, als anderweitige Kennt⸗ niſſe nicht verlangt werden.

Grohherzogliche Dirertion des Gymnalums. Senöllter.

Be N J. AAe 1ᷣ 7 6 8.