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Verfügungen der hohen Behörden.
Kassel, 14. Mai 1881. Mitteilung eines Erlasses der Kgl. Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M., wonach zur Erleichterung von Ausflügen seitens der Schüler Fahrpreis-Er- mälsigungen von 50% sowohl bei einfacher Tour als auch bei Hin- und Rücktour bewilligt werden, wenn einschlieſslich der die Schüler begleitenden Lehrer mindestens 10 Billets gelöst werden. Kinder unter 10 Jahren sollen noch die fernere Preisermäſsigung genielsen, dals zwei derselben auf ein Billet befördert werden.
Kassel, 16. Mai 1881. Mitteilung einer im Einverständnis mit den Herrn Ministern des Kriegs und des Innern erfolgten Verfügung des Herrn Kultusministers, dafs fortan das für das Nachsuchen um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste erforderliche Unbe- scholtenheitszeugnis in jedem Falle selbständig und abgesondert von dem Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung ausgestellt werde und zwar nach denselben Grundsätzen, welche seitens der Polizei-Obrigkeit, welcher die Ausstellung in den übrigen Fällen zukommt, für Zu- erkennung des fraglichen Attestes eingehalten werden.
Kassel, 15. Juli 1881. Mitteilung einer Ministerialverfügung vom 15. März 1881, wo- nach bei Versetzungen von Lehrern von einer höheren Lehranstalt an die andere, welche meistens am Schlufs eines Schulsemesters stattfinden, grundsätzlich als Versetzungstermin der 1. April bezw. der 1. Oktober festgehalten werden soll ohne Rücksicht darauf, ob der Schlufs des vorauf- gehenden, bezw. der Beginn des neuen Schulsemesters einige Tage oder Wochen vor oder nach diesem Termin eintritt. Ebenso sollen auch die durch die Versetzung bedingten Anderungen in der Gehaltszahlung von den vorbezeichneten Terminen ab eintreten. Analog soll ferner bei Neuanstellungen von Lehrern oder Versetzungen in den Ruhestand und bei Versetzung zu andern als in den beiden vorgenannten Terminen verfahren werden, in welchen Fällen in der Regel der Schluſs bezw. Anfang eines Monats für den Wechsel in den Dienstverhältnissen bestimmend sein soll.
Kassel, 10. August 1881. Mitteilung einer von der Kgl. Eisenbahndirektion in Köln unter dem 23. Juli erlassenen Verfügung in betreff der Fahrpreisermäſsigungen für Schüler- fahrten, wonach unter Aufsicht ihrer Lehrer reisende Schüler in einer Teilnehmerzahl von 10 Personen in III. Klasse zu den ermäſsigten Sätzen der Militärbillets d. h. zu 1 ½ Pfennig pro Km befördert werden. Bei Klassen, deren Schüler im allgemeinen das 10. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, werden zwei Schüler zusammen zu dem bezeichneten Preise befördert.
Kassel, 30. Septbr. 1881. Mitteilung einer Ministerialverfügung vom 20. Septbr. 1881 in betreff ausgewiesener Schüler. S. Schluſs des Programms.
Kassel, 13. Januar 1882. Mitteilung eines Ministerialerlasses vom 31. Septbr. 1881, die Heilighaltung des Sonntags betreffend. Siehe Schluls des Programms.


