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. Maturitätsprüfung. Die Maturitätsprüfung haben bestanden zu Ostern 1874 die Schüler der Oberprima: 1. v. d. Bruck, Wilhelm, aus Ems. 6. Nafziger, Christian, aus Bürgel bei Marburg. 2. Fresenius, Wilhelm, aus Wiesbaden. 7. Rössler, Hugo, aus Wiesbaden. 3. Göbel, Ludwig, aus Wiesbaden. 8. Rudio, Ferdinand, aus Wiesbaden. 4. Luck, Otto, aus Wiesbaden. 9. Schäfer, Wilhelm, aus Diez.
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5. Moureau, Franz, aus Cubach.
Ferdinand Ru dio, Otto Luck, Franz Moureau und Wilhelm v. d. Bruck wurden von der münd- Prüfung dispensirt.
2. Lehrmittel.
Anschaffungen. Für den geographischen Apparat:
Spruner-Men ke, Historischer Atlas; Lieferung 8— 10.— Sydow, Wandkarte von Nord- und Südamerika.— Woldermann, Oestliche und westliche Halbkugel.
Für den mathematischen Apparat:
Lejeune-Dirichlet, Zahlentheorie.— Durege, Elliptische Functionen.— Schell, Curven im Raum.— Puhrmann, Aufgaben aus der Mechanik.
Für den Apparat der darstellenden Geometrie:
Möser's Modelle für den Unterricht in der darstellenden Geometrie.— Menetrier, Pléments de géometrie descriptive.— Edelmann, Leitfaden für den Linearzeichenunterricht.— Gretschel,
Lehrbuch der Kartenpreojection.
Für den physikalischen Apparat:
Ein Spectroscop à vision directe von Schmidt und Hänsch; Spectraltafel II nach Bunsen und Kirchhoff; Bunsen's Apparat zur Absorption des Natriumlichtes; 6 Bunsen'sche Elemente. Für den chemischen Apparat:
Ein Apparat von Natterer zur Condensation der Kohlensäure; ein Microspectroscop.
Für den Zeichenapparat:
8 Gypsmodelle aus der Modellenanstalt zu Stuttgart; Dollinger, Reiseskizzen, 14 Blatt; Album deutscher Künstler(Radirungen); J. W. Schirmer, Schloss am Felsen, 1 Blatt.
Für die nachbenannten Geschenke ist die Anstalt den freundlichen Gebern zu besonderen Danke
verpflichtet: Von Herrn Director Ebenau: Joachim Nettelbeck.— Von den Herren Verfassern: Frese-
nius,
Geschichte des chemischen Laboratoriums zu Wiesbaden und Prof. Dr. C. Neubauer, Ueber die
Fortschritte der Chemie in den letzten Decennien.
Verordnungen der vorgesetzten Behörden.
1) Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 7. Januar 1874. 2 ½ ⁸½ ⁸½ ½ ⁸½
U. 42183, mitgetheilt durch Rescript des Königl. Provinzial-Schulcollegiums vom 22. Januar 1874, S. 346.
„Nach der Circularverfügung vom 31. October 1871(Nr. 25344) gehört zu den Erfordernissen für 2' uS 5
die Aufnahme in diejenigen öffentlichen Schulen, deren Besuch nicht obligatorisch ist, die Beibringung eines Attestes über die geschehene Schutzpockenimpfung, resp. Revaccination. In welchem Fall die letztere statt- gefunden haben muss, ist dabei nicht angegeben worden, bedarf aber nach vorliegenden Erfahrungen einer
näheren Bestimmung.


