Herzoglichen Landes-Pädagogien versehen sind, und aus Privatunterricht oder
auswärtigen Anstalten kommen, ist auf den 14. April Vormittags festgesetzt, und es wird zugleich bemerkt, dass die Aufzunehmenden Zeugnisse ihrer bis-
herigen Lehrer über Fleiss und Betragen, so wie Geburtsscheine, aufzuwei-
sen haben.— Zu gleicher Zeit wird auch die akademische Maturi- täts-Prüfung derjenigen Abiturienten gehalten, welche fremde Anstalten besuchten..


