Aufsatz 
Civibus suis Nassoviensibus
Entstehung
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38 Der Privatunterricht in alten und neuen Sprachen, sowie in der Mathe- matik, wurde bei den Lehrern der Anstalt häufig gesucht und fleissig benutzt.

Der Gesang, zunächst Choralgesang, wurde öffentlich und unentgeldlich in mehreren

Abtheilungen gelehrt, so dass jeder Schüler wöchentlich nur 1 St. darauf zu verwenden hatte.

Der freiwillige Sängerc stunden für die Concertproben.

Die musikalischen Uebungen auf dem Pianoforte für die Geübteren wurden cbenfalls von dem Lehrer der Anstalt unentgeldlich geleitet. Auch zur Erlernung anderer In- zirumente(Flöte, Violine, Guitarre, Klarinette, Violoncell) war häufig benutzte Gelegen- heit, und die Concerte gaben Veranlassung, erworbene Fertigkeiten zu produciren.

gesuchte Gelegenheit für Tanzunter-

hor, etwa 50 an der Zahl, vereinigte sich zu mehreren Uebungs-

Der neue Tanzsaal gab ungehinderte und viel richt bei dem Lehrer der Anstalt.

Das Zeichnen bei dem Lchrer der Anstalt wird durch das neue dafür bestimmte Zimmer

die bisherigen Hindernisse beseitiget erhalten.

welche im Sch önschreiben keine genügende Uebung hatten, waren gehalten, auf eigene Kosten, weil die Herzoglichen Pädagogien hinreichenden Un- terricht darin ertheilen, bei einem besonderen P rivatlehrer, aber im Lokale der Anstalt,

sich zu vervollkommnen. rricht im Reiten und Schwimmen bei den betreffenden Lehrern der

Diejenigen Schiller,

Auch der Unte Anstalt blieb nicht unbenuizt.

Körperliche Ue bungen suchten die Classenlehrer durch besondere Spazier-

Abtheilungen im Sommer und Winter zu befördern. Das Baden im Eislauf im Winter, geschah in steter beauſsichtigender Anwesenheit des der dazu täglich die Wärme des Wassers und die Festigkeit des Eises un- absteckte und rein fegte.

gänge mit ihren Sommer, wie der Schwimmlehrers, tersuchte und die Eisbahn Die äussere Bildung wurde befördert durch den, seit längerer Zeit bestehenden, un- entgeldlichen Zutritt, welchen die hiesige Casinogesellschaft den Gymnasiasten, H nal e Tanzenden und 20 Nichttanzenden) bei ihren monatlichen und sonstigen Winterbällen gestattet.