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ſonders Sorgfalt verwandt, und Deklamationen, bei welchen die drei Obertlaſſen mitwirken, nebſt gelegentlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Schulfeſten, liefern Gelegenheit, die erworhenen Fer⸗ tigkeiten in geeigneter Weiſe zu bethätigen und zu erhöhen.
D. Disziplin.
Harte Strafen bleiben, als der weiblichen Erziehung unangemeſſen, ſelbſtredend von unſerer An⸗ ſtalt ausgeſchloſſen. Strenge Regelmäßigkeit, Ordnung und Pünktlichkeit in dem Schulleben, ſowie möglichſt unausgeſetzte Beaufſichtung verhüten großentheils das Unrechte. So iſt uüberhaupt ſelten eine Strafe nöthig.
Jedoch erkennen wir die Mitwirkung der Eltern auf die Schulerziehung in ihrem ganzen Um⸗ fange an, und ſuchen den Verkehr mit denſelben durch die mannichfaltigſten Mittel zu befördern. Wir ſind ſtets erbötig, die pädagogiſchen Wünſche der Eltern und ihre mündlichen Mittheilungen über die Karaktereigenthümlichkeiten der Kinder entgegenzunehmen, und dagegen unſre Beobachtungen und Rath⸗ ſchläge auszutauſchen. Schriftlich verkehren wir mit den Eltern auf folgende Weiſe:
1) Halbjährlich durch ausführlichen Bericht über Fortſchritt u. Leiſtungen in jedem ein⸗ zelnen Unterrichtsfache u. ſ. w.
2) Monatlich über Fleiß und Betragen der Schülerinnen von Kl. I. II. u. III.
3) Wöchentlich über Ordnung, Fleiß und Betragen der Schülerinnen von Kl. IV. V. VI. VII., VIII. u. IX.
4) Täglich durch Arbeitsbücher, welche die Schülerinnen unter Kontrolle der Lehrer ſelbſt führen, und die ſo eingerichtet ſind, daß auf jeder Seite links die Aufgabe und rechts die Ablieferungzeit ſteht. Die Eltern erſehen alſo aus dieſen Büchern, Was die Kinder zu arbeiten haben, und auf Wann, und können dadurch den häuslichen Fleiß kontrolliren und regeln, vorausgeſetzt, daß ſie ſich die Arbeitsbücher täglich nach dem Schluſſe der Schule vorzeigen laſſen.
Die monätlichen Nachrichten ſind pädagogiſch nothwendig, weil bei halb⸗ oder vierteljährlichen Berichten die Möglichkeit nahe liegt, daß, wo etwa Zurückgehen eines Kindes Statt findet, das Ein⸗ greifen der Eltern zu ſpät kommt. Ja das leicht bewegliche Gemüth jüngerer Kinder macht auch eine Friſt von vier Wochen bedenklich, und haben wir darum für die Unterklaſſen wöchentliche Zeug⸗ niſſe eingeführt. Im Intereſſe der Kinder bitten wir die Eltern, jeden Samſtag dieſe Zeugniſſe zu fordern, und uns, falls ein Tadel darin ausgeſprochen iſt, durch ihren ganzen Einfluß auf Herz und Geiſt des Kindes zu unterſtützen.
Auch möge hier die Bemerkung Platz finden, daß wir ſämmtliche Zenſuren eigentlich nicht als Lohn oder Strafe, ſondern als Mittheilungen der Schule an das Elternhaus betrach⸗ ten. Es wird das Wohl der uns anvertrauten Kinder weſentlich fördern, wenn ſich auch die El⸗ tern dieſer Anſicht anſchließen. Namentlich dürfen die Zeugniſſe nie zu Gegenſtänden des Rang⸗ ſtreits und der Eitelkeit gemacht werden.


