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3) Freiſtellen im Gymnaſium und der Realſchule(nicht in der Vorſchule) werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an ſolche Schüler gegeben, die ſich durch gute Befähigung, gute Beſtrebung und gute Sitte auszeichnen. Geſuche erbitten wir bis zum 15. April.
4) Anmeldungen zur Aufnahme ninmmt der Unterzeichnete Samſtag, den 21. April von 8—12 Uhr im Feſtſaale des Schulhauſes entgegen. Es iſt dabei ein Geburts⸗ ſchein,(Rufname unterſtrichen), ein Impfſchein und, wenn der Schüler von einer anderen Schule kommt, ein Abgangszeugnis vorzulegen. In die Sexta des Gymnaſiums und die Quinta(früher 6. Klaſſe) der Realſchule werden i nur ſolche Schüler aufgenommen, die läteiviſche Schrift geläufig ſchreiben.
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag den 23. April von 8 ¼ Uhr an ſtatt. Die Schule beginnt Dienſtag, den 24. April um 8 ¼ Uhr.—
Worms, den 20. März 1900.
Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und der Realſchule: Prof. Dr. Blaſe.


