H. Bekanntmachungen.
Anmeldungen zum Eintritt in das Neue Gymnasium werden Samstag, den 8. April d. J., vormittags von 9 Uhr an, im Direktorzimmer entgegengenommen.
Die aufzunehmenden Schüler haben einen amtlichen Geburtsschein, in dem nach Ver- ordnung des Grossherzoglichen“ Ministeriums der Rufname unterstrichen sein muss, einen Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 10. April, statt, der Unterricht beginnt Dienstag, den 11. April, vormittags 8 Uhr.
Auswärtige Schüler bedürfen zur Wahl der Wohnung der Genehmigung des Direktors.
An die Eltern unserer Schüler richten wir die ergebenste Bitte, uns in dem Bestreben, die Ziele der Schule ohne UÜberlastung der Schüler zu erreichen, durch vertrauensvolle Mitteilung über etwa beobachtete Unzuträglichkeiten unterstützen zu wollen, wie wir auch jederzeit mit Vergnügen bereit sind, andere die Schule und die Schüler berührende Fragen auf Wunsch mit den Eltern zu erörtern. Anonyme Auslassungen jedoch, auch in der Form von Ein- sendungen in die öffentlichen Blätter, haben in der Regel nicht auf Berück- sichtigung zu rechnen.
Grossherzogliche Direktion des Neuen Gymnasiums.
Nodnagel.


