deſfentliche Prüfung der höheren Bürgerschule.
Freitag, den 31. März, vormittags 8 Uhr, Eröffnung der Prüfung. Quinta: Religion bis 8 ½ Uhr Pfarrer Wolf. F ranzösisch bis 9 Uhr Dr. Neuendonf. Quarta: Geographie bis 9 ½ Uhr Reallehrer Dute.
Naturgeschichte bis 10 Uhr Dr. Hempfing. Sexta: Lateinisch bis 10 ½ Uhr Reallehrer Leimbach.
Rechnen bis 11 Uhr Candidat Brötz. Tertia: Französisch bis 11 ½ Uhr Dr. Neuendorf. Arithmetik bis 12 Uhr Candidat Brötz.
Nachmittags 2 Uhr. Tertia: Lateinisch bis 2 q½ Uhr Candidat Wagner.
Secunda: Englisch bis 3 Uhr Reallehrer Dute. Geometrie bis 3 ½ Uhr Dr. Frankenbach. Geschichte bis 4 Uhr Dr. Neuendonf.
Vortrag einiger deutscher, französischer, englicher und lateinischer Gedichte beim Wechsel der Lehrgegenstände.
Schlussworte der Prüfung durch den Rector.
Bekanntmachung der Versetzung und Einhändigung der Zeugnisse.
Während der Prüfung sind die schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einsicht ausgelegt.
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Dienstag, den 18. April. Anmeldungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugniss ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsstunden von 10— 12 Uhr von dem Unterzeichneten ent- gegengenommen.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag, den 17. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der hölleren Bürgerschule statt.
Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in diese Classe erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläu-- figkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntniss der Redetheile; eine leser- liche und reine Handschrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzu- schreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testaments, sowie(bei den evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen gefordert.
Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünschen, müssen schon Kenntnisse im Lateinischen besitzen(siehe den Lehrplan S. 14). Wenn daher auswärtige Eltern beabsich- tigen, dass ihre Söhne erst später als mit dem zehnten Lebensjahre in die hiesige Realschule und zwar in eine höhere als die letzte Classe eintreten sollen, so müssen sie dafür Sorge tragen, dass sich ihre Söhne einige Vorkenntnisse in der lateinischen Sprache schon vor dem Eintritt in die Anstalt aneignen.
Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerschule näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt.
Der Rector der höheren Bürgerschule: Dr. Hempfing.
Pruek von C. L. Pfeil in Marburg.


