Aufsatz 
Staats-, Wirtschafts- und Sozialpolitik auf höheren Lehranstalten : ein Entwurf / von Karl Fischer
Entstehung
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tagsgeschichte in S Büchern mit überreichem Material dargelegt habe. (Nation und Bundestag, 1880).

Die Begründung des Norddeutschen Bundes und des Reichs, sowie die Darstellung der Reichsverfassung, die Geschichte der um- fassenden Gesetzgebung des Reichs auf fast allen Gebieten des öffentlichen Lebens, in dessen Mittelpunkt das unvergeſsliche Bild unseres heimgegangenen ersten Hohenzoller'schen Heldenkaisers steht, bietet unerschöpflichen wie unersetzbaren Stoff für diese Propädentik. Dem Einwand, daſs weder Zeit noch Verständnis ausreichend in der Schule vorhanden seien, kann ich dadurch begegnen, dals ich seither— ohne Beschränkung des vorgeschriebenen Lehrstoffs—, die Erzählung bzw. Besprechung der deutschen Geschichte bis zur unmittelbarsten Gegenwart, zuletzt bis zur Verabschiedung des Altersversorgungs- und Invalidengesetzes, fortgeführt!) und im Abiturientenexamen geprüft habe. Wie ich dies angegriffen habe, mag der folgende Eptwurf zeigen, den ich dem bezüglichen Unter- richt zu Grunde gelegt habe.

Übersicht über die deutsche Geschichte seit der Begründung des Reiches.

Nachdem in einem Vergleich zwischen dem„deutschen Bund“ und dem deutschen Reich, der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat gezeigt und das Reich als letzterer gekennzeichnet ist (Schweiz, Vereinigte Staaten), wird eine kurze Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen der Reichsverfassung gegeben.

Beim Beginn der Geschichte des Reiches selber wird darauf hingewiesen, daſs dieselbe hinsichtlich der inneren Politik wesentlich durch 2 Fragen: die katholisch-kirchliche(sogenannter Kulturkampf) und die soziale; hinsichtlich der äufseren wesentlich durch die franz. Revanchepolitik beherrscht wird. Die Kolonialpolitik spielt zwischen und in beide Gebiete hinein.

Das Prinzip des„Kulturkampfes“ lälst sich geschichtlich bis in die Anfänge des Investiturstreites, bzw. zu den Grundsätzen Gregors VII zurückführen; diese Frage ist wie alle hochpolitischen Fragen keine Rechts- sondern eine Machtfrage.(Erklärung dieses Unterschiedes.)

¹) Wie eine Verf. des Prov.-Schulkoll. v. 7./5. 1889 für die Provinz Hessen- Nassau festgesetzt hat.