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Graf zu Solms-Laubach zu Schulzwecken das Hochdemselben ge- hörige Haus am Hainweg Nr. 354 mit Nebengebäuden und Garten der Stadt Laubach miethweise und die Stadt trägt die Kosten der zum genannten Zwecke nöthigen baulichen Einrichtung.
6.
Das jährliche Schulgeld beträgt für die beiden Oberklassen 100 Mark, für die übrigen Klassen 70 Mark. Für Schüler aus ausserdeutschen Ländern beträgt das Schulgeld 200 Mark. Bei Schülern aus der Stadt Laubach und den Gemeinden des Sparkasse— bezirks Laubach, welche den ihnen zufallenden Antheil an dem jährlich zur Vertheilung kommenden Reingewinn der Sparkasse der Anstalt zuwenden, tritt eine durch das Curatorium zu bestimmende Ermässigung des Schulgeldes ein. Die eingehenden Schulgelder, sowie sonstigen Einnahmen der Anstalt werden im Verhältniss zu den aufgewendeten Kosten zwischen dem Hochgräflichen Hause Solms-Laubach und der Stadt Laubach getheilt.
7.
Aus paaren Zuschüssen, Schenkungen, etwaigem Verzicht auf Antheil der eingehenden Schulgelder und dergleichen soll ein Fonds erwachsen, hinsichtlich dessen dem Hochgräflichen Hause Solms- Laubach und der Stadt Laubach in einem besonderen Vertrag die näheren Bestimmungen über getrennte Verrechnung, Verwaltung und Verwendung niederzusetzen sind.
Obiges Statut ist in triplo ausgefertigt und zum Zeichen der Rechtsverbindlichkeit unterzeichnet. Ein Exemplar ist für den Grafen zu Solms-Laubach, Erlaucht, das andere für den Vorstand der Stadt Laubach, das dritte zur Aufnahme in das Hochgräflich Solms-Laubach'sche Archiv bestimmt.
Laubach, am 30. Juni 1875.
(gez.) Der Stadtvorstand.
Fr. G. z. Solms-Laubach.(ge⸗z.) Ritter, Bürgermeiſter. Wagner, Beigeordneter. Chr. Löwer. A. R. Kratz. C. Löwer. Fr. Möll. Hr. Stotz. Wm. Jochem. H. Eckhard. Johs. Deſch. Johs. Wagner.


