Aufsatz 
Festprogramm, womit zu der am 2. Juli stattfindenden 300jährigen Gründungsfeier des Königlichen Gymnasiums in Hersfeld ergebenst einladet der Direktor Dr. Georg Friedrich Eysell
Entstehung
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d 20 E⸗

Die Capitalien No 1 bis 6*) ſind vom Abt Michael den heſſiſchen Fürſten vorgeſchoßen und in der Dotationsurkunde dem Gymnaſium zugewieſen worden, während Na 7 bis 9 durch die Vorſteher des Gymnaſiums aus dem Vermögen desſelben den heſſiſchen Fürſten dargeliehen worden ſind.

Nach den Rechnungen des Gymnaſiums bilden dieſe Sum⸗ men das Capital von 30,460 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., welches die Staatscaſſe bis auf den heutigen Tag der Anſtalt ſchuldet.

Es iſt dasſelbe bis zur franzöſiſchen Occupation von der heſſiſchen Oberrentkammercaſſe quartalsweiſe, während der Regie⸗ rung des Königs von Weſtphalen halbjährig und nach Auflöſung der letzteren wieder quartalsweiſe praenumerando mit jährlich 1522 Thlr. 29 Sgr. 1 Hlr. von der Staatscaſſe verzinſt worden.

Die weſtphäliſche Regierung beanſtandete anfänglich die Zins⸗ zahlung, hat dann aber nach vorausgegangenen Feſtſtellungen das Capital als eine Reichsſchuld anerkannt und die Zinſen aus der Amortiſations⸗Caſſe zahlen laßen.

In dem von den Herrn Miniſtern der Finanzen und der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten feſtgeſetzten Etat des Gymnaſiums pro 186⁄%6 hatten dieſe Zinſen ſowie eine Geldentſchädigung von 43 Thlr. 10 Sgr. 1 Hlr. für früher aus Staatsmitteln bezogene Früchte keine Aufnahme gefunden. Auf den von Königlicher Regierung, Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulſachen, zu Caſſel durch Verfügung vom 30. Juni 1868 B. 7103 geforderten Bericht über das rechtliche und factiſche Ver⸗ hältnis bezüglich dieſer Zinſen und der Geldentſchädigung für Früchte hat Königliches Provinzial⸗Schulcollegium zu Caſſel am 20. Februar 1869(S. 420) verfügt, daß wegen der Zinſen und Fruchtrente das Erforderliche im nächſten Etat(für 187) ge⸗ wahrt werden ſoll.

*) zu Na. 4 findet ſich eine Special⸗Urkunde nicht vor, jedoch geſchieht einer ſolchen in der Dotationsurkunde(S. 15.) Erwähnung.