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erweitert. In II. wird die alte Geſchichte ſorgfältig betrieben und von der neueren das Nöthigſte aus der deutſchen Kaiſergeſchichte, auch einiger allgemeiner Unterricht in der Wappenkunde gelehrt. Auch römiſche Alterthümer werden in dieſer, ſowie in der folgenden Klaſſe vorgetragen. In I. werden Geo⸗ graphie, Geſchichte, Wappenkunde und Alterthümer weitläufiger behandelt, und in der neueren Geſchichte außer der Geſchichte von Deutſchland auch die von den vornehmſten europäiſchen Staaten und von Heſſen, der Synchronismus durch kurze Tabellen erleichtert.
Der nächſte Lehrplan iſt von Dilthey gefertigt und 1827 unter dem Titel„Inſtruction für den Unterricht im Großherzoglichen Gymnaſium zu Darmſtadt“, publicirt. Dieſe ſehr werthvolle und ſorg— fältige Arbeit ſchließt ſich im Ganzen der paedagogiſchen Richtung jener Zeit an, weßhalb eine Analyſe derſelben an dieſem Orte nicht erforderlich erſcheint. Im Jahre 1877 erſchien ein neuer Lehrplan für ſämmtliche heſſiſche Gymnaſien, der im Buchhandel zu haben iſt, und auf den Intereſſenten hiermit verwieſen werden ſollen.
VIII. Schutzucht.
Auch in Betreff der Schulzucht geben die Leges et Statuta ſehr beachtenswerthe Vorſchriften, und es iſt den Verordnungen nicht zuzuſchreiben, wenn ſpäter der Stock mehr als nöthig herrſchte und die plagosi Orbilii der Schrecken der allerdings zeitweiſe ſehr verwilderten Jugend wurden. Von kleineren Schulſtrafen werden dem, der abgeſehen von dem Ueberſetzen ins Deutſche deutſch ſpricht, Geldſtrafen, Strafarbeiten und plagulae ad manus zudictirt. Für gröbere Vergehen ſind Stockſchläge angedroht.
Die Schüler ſollen angeſehene Männer und ehrbare Frauen und Jungfrauen, ebenſo Greiſe durch Entblöſung des Hauptes, vornehme Leute durch Verbeugung des Nackens und Niederſchlagen der Augen grüßen; wer dagegen fehlt, ſoll mit Ruthenſtreichen gezüchtigt werden. Sie ſollen im Winter den Eislauf, im Sommer das Baden wegen der damit verbundenen Gefahr bei Strafe vermeiden. Fiſchfang, Vogel⸗ ſtellen, Schießen mit Bleikugeln und Werfen mit Schneeballen werden als ungeziemend verboten. Die Schüler mußten an allen Sonn⸗ und Feſttagen ſich im Paedagogium verſammeln und von einem Lehrer geführt in die Kirche gehen, nach geendigtem Gottesdienſt wurden ſie in die Schule zurückgeführt und hier einem Examen über die gehörte Predigt unterworfen. Die Lehrer hatten darauf zu achten, daß die Schüler gewaſchen und gekämmt und mit reinen Kleidern und Schuhen pünktlich zur Schule kamen, die dagegen Handelnden zuerſt mit Androhung und Tadel, dann mit Ruthenſtreichen zu beſtrafen. Anſtändige Spiele, wie Ballſpiel, Wettlauf, Reif⸗ und Klicker⸗(Bickel)ſpiel waren geſtattet, Würfel⸗ und Kartenſpiel verboten.
Die ſpecielle Aufſicht über die Schule wurde geführt 1) durch die wöchentlich wechſelnden Decuriones, die über das Betragen ihrer Decuria dem Lehrer zu berichten hatten, 2) durch das für unſere Begriffe unfaßbare(übrigens auch anderwärts eingeführte) Inſtitut der Corycaei oder Spione, die heimlich vom Lehrer ernannt, ſich um die Verſammlungen der Knaben herumzuſchleichen und ihre Miſſethaten, beſonders aber die deutſch Sprechenden, zu notiren und anzuzeigen gehalten waren. Die Nomenclatores, auch Pedelli genannt, wurden Anfangs aus der Zahl der ärmeren Schüler genommen und hatten das Haus zu öffnen und zu ſchließen, die Zimmer zu fegen, als Calefactores das Feuer zu beſorgen(das Holz trugen meiſtens die Schüler herauf), das Mobiliar zu beaufſichtigen u. dergl.(Sie wechſelten häufig; ſo heißt es in der Matrikel 1663 assumptus est Heckmann, effugit 1664; eodem anno admissus est Gerlach, valedixit 1666. Von 1717 an bis 1768 erſcheinen im Verzeichniß Pedellinnen, dann die Familie Wolf aus Nieder⸗ Ramſtadt bis zur Mitte des gegenwärtigen Jahrhunderts.)
Die Ausweiſung wurde zuweilen öffentlich bekannt gemacht, und es liegt in dieſer Beziehung ein umfangreiches gedrucktes Actenſtück vor, welches zur Mittheilung an fremde Paedagogien beſtimmt war und wohl den Relegations⸗Decreteu auf den Univerſitäten nachgeahmt iſt und die Ueberſchrift führt: IIlustris Paedagogii Hasso Darmstadini Rector et Praeceptores Caeteri Rectori Benevolo Salutem et Prosperi- tatem, Discipulis etiam suis Paedagogicis sanam mentem!


