Wir erkennen in den leidenſchaftlichen Schmähreden jener Tage unſchwer die Hand Agrip⸗ pina's, welche ſich die Gelegenheit zur Vernichtung ihrer Todfeindin nicht entgehen laſſen wollte. Allein die Beſchuldigungen der Ankläger ſcheinen unhaltbar geweſen zu ſein. Dazu verwan⸗ delte ſich auch bei den voreingenommenſten Richtern der urſprüngliche Haß in Mitleid, ¹³) als ſie ſahen, wie das unglückliche Weib ohne Schutz und Vertheidigung den unaufhaltſamen Strom der Schmähreden ihrer Feinde über ſich ergehen laſſen mußte. So wurde Plancina freigeſprochen. Das Urtheil über den todten Piſo und ſeinen Sohn Marcus ging dahin, daß der Name des Vaters aus den Faſten geſtrichen und ſein Vermögen confiscirt werden ſolle. Sein Sohn Cnäus Piſo, welcher während der Vorgänge in Syrien in Rom geweſen war und alſo mit dem Vergehen des Vaters gar nicht im Zuſammenhange ſtand, ſolle ſei⸗ nen Vornamen ändern und einen Theil ſeines väterlichen Vermögens zurückerhalten. Der andere Sohn Marcus Piſo, welcher ſich allerdings an dem Aufſtande betheiligt hatte, aber vorher dem Vater dringend abgerathen hatte, ſolle mit Verluſt ſeines Ranges und einer Ausſtattung von fünf Millionen Seſterzien verbannt werden.
Das Urtheil des Senats war hart, ja faſt zu hart, wenn man es mit dem Vergehen des Marcus verglich. Das ſah auch der Kaiſer ein und er milderte deshalb die Sentenz in mehreren Punkten. Zuerſt gab er nicht zu, daß Piſo’'s Name aus den Faſten geſtrichen
werde, was er damit begründete, daß ja auch der Name des Mark Anton, der ſein Vater⸗ land mit Krieg überzogen habe, noch in den Faſten ſtände. Den M. Piſo befreite er von dem Schimpf der Rangentſetzung und gab ihm ſein ganzes Vermögen zurück, eine Enthalt⸗ ſamkeit gegen fremdes Geld, die mit zu den ſchönſten Zügen gehört, welche uns über den Character des Kaiſers aufbewahrt worden ſind. Auch in anderer Hinſicht verfuhr er mit außerordentlicher Mäßigung, mit feinſtem Tact. Zwei Senatoren hatten beantragt, daß im Tempel des rächenden Mars ein goldenes Standbild aufgeſtellt und der Rachegöttin ein Altar geweiht werden möge. Tiber lehnte die Anträge ab.„Dergleichen Dinge,“ erklärte er wiederholt,„weihe man für Siege über auswärtige Feinde; Unfälle im eigenen Hauſe müſſe man mit dem Mantel der Trauer verdecken.“
Für die Männer, welche die Anklage Piſo's herbeigeführt hatten, beantragte Tiberius wenige Tage ſpäter die Ernennung zu Prieſterämtern. Auch dem Fulcinius Trio ſagte er ſeine Unterſtützung zur Erlangung von Staatsämtern zu, warnte ihn aber vor überſtürzender Heftigkeit in ſeinen Gerichtsreden, wozu er in dem verhandelten Proceß ſtarke Neigung ge⸗ eigt hatte.
13 rta ns ſchließt ſeinen Bericht über den piſoniſchen Proceß mit einer ganz merkwürdi⸗ gen, für ſeine eigene Beurtheilung äußerſt wichtigen Bemerkung. Er ſagt Ann. III, 19: 14) „Dies war das Ende der Rache für den Tod des Germanicus, über welchen nicht nur bei den damaligen Zeitgenoſſen, ſondern auch in der Folgezeit die verſchiedenſten Gerüchte um⸗ liefen. So unſicher ſind ſelbſt die wichtigſten Ereigniſſe, da der Eine, was er irgendwie gehört hat, als ausgemacht wahr annimmt, während Andere wieder das Wahre ins Gegen⸗ theil verkehren und eins wie das andere im Laufe der Zeit weiter wuchert.“ 8
Dieſe Bemerkung nöthigt uns, auf den Piſoniſchen Proceß noch einen kurzen Rückblick
zu werfen.
¹³) III, 17. Et cum accusatores ac testes certatim perorarent respondente nullo, miseratio quam invidia augebatur. 3 . ¹4) Is finis fuit ulciscenda Germanici morte, non modo aput illos homines, qui tum agebant, etiam secutis temporibus vario rumore jactata. Adeo maxima quaeque ambigua sunt, dum alii quoquo modo audita pro conpertis habent, alii vera in contrarium vertunt, et gliscit utrumque posteritate.


