rigen Ausgang der Sache ſehr unangenehm machen; er wußte wohl, daß ſeine Feinde den Tod des Proconſuls nicht vorübergehen laſſen würden, ohne ihn zu Verleumdungen ſeiner Perſon zu benutzen. Das beklagt er auch im Senat und ſucht dann durch Fragen an Piſo's Angehörige heraus zu bringen, wie der Verſtorbene die letzten Stunden hingebracht habe, um ſo einiges Licht über den Vorfall zu verbreiten.— Allein da er nichts Erhebliches heraus brachte, ſo verlas er den Brief, den Piſo vor ſeinem Ende an ihn gerichtet und der weſentlich den Zweck hatte, das Loos ſeiner Kinder und namentlich ſeines Sohnes Marcus durch kaiſer⸗ liche Gnade zu mildern. Die Worte des Schreibens ſind wahrhaft erſchütternd. Piſo ſchreibt: ¹¹) „Durch das Complott meiner Feinde und durch das Gewicht einer erdichteten Anſchuldigung „erdrückt, rufe ich, dieweil für die Wahrheit und meine Schuldloſigkeit nirgend auf Erden „mehr Raum iſt, die unſterblichen Götter zu Zeugen, daß ich mein Leben, o Kaiſer, in „Treue gegen Dich und in demſelben Pflichtgefühle gegen Deine Mutter gelebt habe. Und „darum bitte ich Euch beide, daß Ihr Euch meiner Kinder annehmen möget. Von ihnen „iſt Cn. Piſo mit meinem Geſchicke, wie daſſelbe auch genannt werden möge, außer allem „Zuſammenhange, da er die ganze Zeit in der Hauptſtadt zugebracht hat. Marcus Piſo „hat mir von der Rücktehr nach Syrien abgerathen, und wollte der Himmel, ich hätte mich „lieber meinem jungen Sohne, als er ſich ſeinem alten Vater gefügt! Um ſo inſtändiger „bitte ich, daß er, der Unſchuldige, nicht für meine Verkehrtheit Strafe erleide. Bei meiner „fünfundvierzigjährigen treuen Hingebung, bei unſerer Collegenſchaft im Conſulat bitte ich, „— einſt von dem hochſeligen Auguſtus, Deinem Vater werth gehalten und Dir ein Freund, „— der ich hiernach keinerlei Bitte mehr thun werde, um die Begnadigung meines unglückli⸗ chen Sohnes.“
Von Plancina ſagte er kein Wort.
Der Kaiſer trägt den flehentlichen Bitten des Todten volle Rechnung. Er beantragt den M. Piſo ganz freizuſprechen und molivirt ſeinen Antrag durch die Anſicht, daß der Sohn den Befehlen ſeines Vaters und Befehlshabers habe gehorchen müſſen. Auch für Plancina beantragt er Freiſprechung, wie Tacitus ſagt,„verlegen, ¹²) im Bewußtſein der Schimpflichkeit, indem er ſich hinter die Bitten der Mutter verſteckte.“ Wir glauben, daß der Kaiſer nicht nöthig hatte, verlegen zu ſein, da die Anklage gegen Plancina jedenfalls ſehr geringfügig war. Auffallender Weiſe gibt der Hiſtoriker nicht an, auf welche Anſchul⸗ digungen geſtützt die Ankläger gegen Plancina vorgegangen ſind. Vom Giftmord konnte keine Rede mehr ſein, da ja ſchon Piſo die Unwahrheit eines gewaltſamen Todes des Prinzen genügend nachgewieſen halte. Auch für den Aufſtandsverſuch kann die Frau nicht in Be⸗ tracht kommen. Wir vermuthen deshalb. daß die Ankläger weiter Nichts vorzubringen wußten, als das unweiblich anmaßende Benehmen Plancina's in der Provinz, ihre Betheiligung an den Manövern und Paraden. Das war jedenfalls ein geringes Vergehen und offenbar hätte eine Verurtheilung der Plancina ihre unangenehmen Conſequenzen gehabt. Wir erinnern daran, daß ſich Agrippina in Deutſchland dieſelben Ausſchreitungen hatte zu Schulden kom⸗ men laſſen. Deshalb war wohl die Fürſprache des Kaiſers eine ganz gerechtfertigte, da er unmöglich zugeben konnte, daß eine unſchuldige Frau der leidenſchafllichen Rachſucht Agrip⸗ pina's geopfert werde; und that er ſeiner Mutter damit einen Gefallen,— nun, die Sache iſt an ſich ſo unbedeutend, daß eine derartige kleine Schwäche leicht verzeihlich erſcheint.
Die Verhandlungen gegen Plancina und M. Piſo nahmen zwei Tage in Anſpruch. Gerade beim Schlußact des traurigen Proceſſes ſcheint die leidenſchaftliche Rachſucht der An⸗ hänger Agrippina's noch einmal in recht gehäſſiger Weiſe zum Ausbruch gekommen zu ſein.
11¹) Ann. III, 16. ¹²) Ann. III, 17. Pro Plancina cum pudore et flagitio disseruit, matris preces obtendens.


