80
Die Lehrerbibliothek verwaltet Oberlehrer Sunkel, die Schülerbibliothek Oberlehrer Zimmermann, die Unterstützungsbibliothek Oberlehrer Bochröder, die Bildwerke und das Material für den Anschauungsunterricht Professor Manns, die geographischen Lehr- mittel Oberlehrer Dr. Schmitt, die naturgeschichtliche Sammlung Professor lyr. Auth, die physikalische Sammlung Oberlehrer Franz, die Lehrmittel für den chemischen Unter- richt Professor Dr. Eberhard, das Inventar des Gesangunterrichts Gesanglehrer Stolzenberg, den Zeichenapparat Zeichenlehrer Wenzel, den Turnapparat das Haupt- inventar und den botanischen Garten Turnlehrer Stern.
Allen freundlichen Gebern, welche unsere Sammlungen mit Geschenken bedacht haben, sage ich auch an dieser Stelle im Namen des Gymnasiums herzlichen Dank.
V. Nitteilungen an die Schüler und deren Pltern.
Auf Anordnung des Herrn Ministers wird folgender Erlaſs vom 11. Juli 1895 zur Kenntnis der Eltern gebracht:
Durch Erlaſs vom 21. September 1892 M II 904 habe ich das Königliche Provinzial- Schulkollegium auf den erschütternden Vorfall aufmerksam gemacht, der sich in jenem Jahre auf einer Gymnasialbadeanstalt ereignet hatte, daſs beim Spielen mit einer Salon- pistole ein Schüler von einem Kameraden seiner Klasse erschossen und so einem jungen, hoffnungsreichen Leben vor der Zeit ein jähes Ende bereitet wurde. Ein ähnlicher, ebenso schmerzlicher Fall hat sich vor Kurzem in einer schlesischen Gymnasialstadt zugetragen. Ein Quartaner versuchte mit einem Tesching, das er von seinem Vater zum Geschenk erhalten hatte, im väterlichen Garten im Beisein eines anderen Quartaners Sperlinge zu schieſsen. Er hatte nach vergeblichem Schusse das Tesching geladen, aber in Versicherung gestellt und irgendwo angelehnt. Der andere ergriff und spannte es, hierbei sprang der Hahn zurück und das Gewehr entlud sich und traf einen inzwischen hinzugekommenen, ganz nahestehenden Sextaner in die linke Schläfe, sodaſs der Knabe nach ¾ Stunden starb.
In dem erwähnten Erlasse hatte ich das Provinzial-Schulkollegium angewiesen, den Anstaltsleitern seines Aufsichtsbezirks aufzugeben, daſs sie bei Mitteilung jenes schmerz- lichen Ereignisses der ihrer Leitung anvertrauten Schuljugend in ernster und nachdrück- licher Warnung vorstellen sollten, wie unheilvolle Folgen ein frühzeitiges, unbesonnenes Führen von Schuſswaffen nach sich ziehen kann und wie auch über das Leben des zurück- gebliebeuen unglücklichen Mitschülers für alle Zeit ein düsterer Schatten gebreitet sein muſs.
Gleichzeitig hatte ich darauf hingewiesen, dals Schüler, die, sei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen, auf der Badeanstalt oder auf gemeinsamen Ausflügen, kurz


