B 1 enachrichtigung.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 2. April, die Prüfung neuer Schüler, mit Aus- nahme der für die 3. Vorschulklasse angemeldeten, findet an diesem Tage von 8 U. Vorm. ab, die Einweisung sämtlicher neuen Schüler in ihre Klassen um 11 Uhr Vorm. statt.— Bei dieser Gelegenheit werden folgende Bestimmungen in Erinnerung gebracht.
Aufnahme-Bedingung für die 3. Vorschulklasse: In der Regel das vollendete 6. Lebens- jahr. Vorkenntnisse sind weder erforderlich noch auch erwünscht, da die Erfahrung lehrt, dass die in diese Klasse eintretenden Schüler durch vorher erhaltene Unterweisung, die das Interesse für den Schulunterricht abschwächt, eher gehemmt als gefördert werden.
Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich ein Alter von neun Jahren. Fertigkeit im Lesen und Schreiben(auch lateinischer Schrift). die Fertigkeit ein einfaches Diktat ohne grobe Fehler nachzuschreiben, Kenntnis der vier einfachen Rechnungsarten in benannten und unbenannten Zahlen.
Sämtliche Schüler haben vor der Aufnahme ihren Geburtsschein und Impfschein, die Schüler, welche das 12. Jahr zurückgelegt haben, haben den Schein über die zweite Impfung vorzulegen.
Die Wahl der Pensionen für auswärtige Schüler bedarf der Genehmigung des Direktors. zum Nachweis geeigneter Pensionen ist derselbe bereit.
Der Direktor: Vogt.


