Aufsatz 
Salustianarum lectionum e duobus codicibus manuscriptis nuper repertis excerptarum symbola
Entstehung
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fähigen vom Studiren abgemahnt, und die Unreifen nicht auf die Uni- versität entlassen werden; Aufsicht, dass die Classen nicht überfüllt werden; fleissiges Besuchen der Schüler in ihren Wohnungen durch die Lehrer; ernstliche Bestrafung der Kostwirthe, welche Unfug in ihren Häusern dulden, oder verheimlichen.

Den Lehrern ist verstattet die Ruhestörer in ihren Classen sogleich aus denselben zu entfernen, und auf zwei Stunden in das Carcer zu verweisen; längere Carcer- und andere Disciplinarstrafen für Vergehen in der Schule werden von der Lchrer-Conferenz bestimmt. Damit aber po- liceiliche und gröbere Vergehen, besonders ausser der Schule, schneller untersucht und geahndet werden können, so ist zu diesem Behufe eine besondere Schulcommission errichtet worden, welche aus dem hiesi- gen lustizbeamten, Herrn Geheimen-Regierungsrath Pagenstecher, dem Director der Anstalt, dem Herrn Hauptmann Keim von der hie- sigen Garnison, und Herrn Professor Dresler zusammengesetzt ist. Diese Schulcommission, sowie die Lehrer-Conferenz senden monatlich ihre Berichte an Herzogl. Landes-Regierung, und das Ausschliesen aus der Anstalt wird auf erstatteten Bericht von Seiner Herzoglichen Durchlaucht verfügt, zieht aber alsdann, in der Regel, die Unwürdig-

kert zur künftigen Anstellung im Staatsdienste nach sich.

Diese ernsteren Maasregeln haben das erfreulichste Resultat herbeige- führt. Im Laufe des Schuljahres sind nur zwei Schüler aus der Anstalt ausgewiesen, und in den letzten vier Monaten sind nur wenige Disci- plinarstrafen von der Lehrer-Conferenz und nur eine von der Schul- commission ausgesprochen worden. Der Geist des Fleisses, der Ord-

naung, und des äusseren Anstandes ist allgemein verbreitet; welche