29
October 3. Abschrift einer Ministerial-Verfügung vom 27. September, durch welche daran erinnert wird, dass bei der Abiturienten-Prüfung eine Compensation schwächerer Leistungen in der Mathematik nur durch vorzügliche philologische zuläüssig ist, und umgekehrt.
October 30. Abschrift einer Ministerial-Verfüg ung vom 12. October, durch welche Bericht erfordert wird über die Art, wie die Bestimmung der Circular-Verfügung vom 4. März 1862, dass Schüler der 4 unteren Classen aus der Anstalt entfernt werden sollen, wenn sie 2 Jahre in einer dieser Classen gesessen und doch zur Versetzung nicht für reif erklärt werden können, bisher gehandhabt worden sei.
November 16. Mittheilung über Schulerverbindungen.
November 21. Circular-Verfügung betr. den geographischen Unterric ht, zu des- sen Hebung bestimmte Massregeln empfohlen werden.
December 8. Mittheilung der Statuten des Preussischen Beamtenvereins zu Hannover, um sie zur Kenntniss des Lehrercollegiums zu bringen und den Beitritt zu empfehlen.
December 20. Abschrift eines Erlasses Sr. Excellenz des Herrn Ministers Falk, worin aufgefordert wird, einer Reclame des Buchhändlers Gestewitz in Wiesbaden für ein Porträt des Herrn Ministers keinen Vorschub zu leisten.
December 20. Abschrift eines Gesuchs der Bibliothekverwaltung in Strassburg um Zu- sendung der Schulprogramme.
December 21. Verfügung wegen der Unabkömmlichkeits-Atteste der Lehrer.
1877. Januar 22. Abschrift einer Ministerial-Verfügung vom 13. Januar über Befreiung der sogenannten pacta de cavendo von der Stempelsteuer.
März 29. Abschrift einer Ministerial-Verfügunp über ein einheitliches Papierformat bei den Berichten.
März 31. Abschrift einer Ministerial-Verfügung betr. den Cursus in der Central- Turnanstalt in Berlin.
April 25. Abschrift einer Ministerial-Verfügung vom 7. März betr. die Würde eines Doctor philosophiae. Dieselbe soll im amtlichen Verkehr in Zukunft nur dann anerkannt werden, wenn sie auf einer preussischen Universität erworben ist, oder sonst der Nachweis geliefert wird, dass sie auf Grund einer vorhergehenden mündlichen Prüfung und einer gedruckten Dissertation ertheilt worden ist.
Juni 4. Abschrift einer Ministerial-Verfügung vom 29. Mai betr. die Zeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Um jeden Schein einer unge- rechtfertigten Nachsicht zu vermeiden, wird in Bezug auf solche Schüler, welche die Anstalt zu verlassen beabsichtigen, so bald sie das fragliche Zeugniss erlangt haben, ver- ordnet, dass der Beschluss darüber mit derselben Strenge und nach denselben Grund- sätzen erfolge, wie die Versetzung in eine höhere Classe; ferner nicht vor dem letzten Monate des Schuljahrs; dann, dass ein besonderes Protokoll über die Zuerkennung aufgenommen werde, welches die Begründung derselben vollständig ersichtlich macht, und zwar unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den vollständigen Inhalt der Schul- zeugnisse des letzten Jahres.


