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C. Aeſthetiſche Bildung.
Wie in früheren Jahren war die Anſtalt zunächſt auf die ihr zu Gebote ſtehenden Mittel, die Pflege des Geſanges, den Unterricht im Zeichnen und Malen, Schulfeſte ꝛc. angewieſen, geſtattete daneben aber auch ihren Zöglingen den Beſuch von anderweitigen Concerten und Kunſtproductionen, wenn dieſe den Gymnaſialzwecken förderlich ſchienen. 71
„Auf Grund einer beſonderen Einladung war den Schülern der beiden Oberklaſſen die Betheiligung an den von der Caſinogeſellſchaft veranſtalteten Bällen und andern Unterhaltungen Seitens der Anſtalt nicht nur erlaubt, ſondern wurde auch empfohlen, weil erfahrungsgemäß die Söhne auswärts wohnender Eltern ſich nur zu gern in ihrem Umgang auf ſich ſelbſt be⸗ ſchränken und dadurch der nicht gering anzuſchlagenden Vortheile der edleren Formen des Um⸗
gangs und der geſelligen Bildung verluſtig gehen, die doch mit der äſthetiſchen in ſo engem Zuſammenhange ſteht. Die Anſtalt muß auch für dieſe Seite der Erziehung die Mitwirkung der Eltern in Anſpruch nehmen.“
Dieſe Worte aus dem Programme von 1864 werden hier wiederholt, weil von der Ein⸗ ladung des Caſino⸗Vorſtandes immer noch nicht in der zu wünſchenden Ausdehnung Gebrauch gemacht wird.
D. Disciplin.
Eine Stadt von nur 3000 Einwohnern bietet für ein Gymnaſium bezüglich der Disciplin nicht zu unterſchätzende Vortheile, vornehmlich den, daß das Verhalten der Zöglinge außerhalb der Schule ſich leicht überwachen und regeln läßt. Die wenigen hier vorgekommenen gröberen Disciplinarvergehen, die mit Carcerſtrafen geahndet worden ſind, laſſen ſich ſämmtlich auf die Genußſucht als die Hauptquelle zurückführen.
Zur Erhaltung und Förderung einer guten Disciplin und damit zur Erreichung der Gymnaſialzwecke überhaupt würde es weſentlich beitragen, wenn ſich noch mehr gebildete Familien entſchließen wollten, von Außen kommende junge Leute, die das Gymnaſium beſuchen ſollen, in Koſt und Logis zu nehmen; denn es läßt ſich einmal nicht in Abrede ſtellen, daß in dieſer Beziehung die Wünſche auswärtiger Eltern nicht immer befriedigt werden können.
E. Phyſiſches Wohl. Der Geſundheitszuſtand kann nicht ganz befriedigend genannt werden, indem ein Lehrer auf längere Zeit krank geweſen und noch nicht ganz wieder hergeſtellt iſt, auch einer der Schüler im Winter faſt zwei Monate wegen einer hartnäckigen Krankheit im elterlichen Hauſe zugebracht
hat. Bei den andern Lehrern und Schülern jedoch ſind nur einzelne unbedeutende Fälle von Unwohlſein vorgekommen.
II. Chronik des Gymnaſiums.
Der mündliche Theil der im Februar 1865 begonnenen Maturitätsprüfung(vgl. das Programm vom vorigen Jahre S. 39) wurde vom 27. bis 30. März unter der Leitung des Directors erledigt. Die dreizehn Abiturienten erhielten das Zeugniß der akademiſchen Reife und zwar zwei mit No. I, ſechs mit No. II und fünf mit No. III. Von ihnen ſtudiren Ludwig Spieß von Bechtheim, Carl Cäſar von Bleſſenbach, Hermann Held von Nordhofen, Alfred


