27
Schulnachrichten.
I. Lehrverfassung des Realgymnasiums.
4. Lehrercollegium.
Mit Anfang des Schuljahres wurde Collaborator Unverzagt, der bisher an der höheren Bürgerschule dahier angestellt und nur als Aushilfe während des Winter- semesters dem Realgymnasium theilweise überlassen war, durch Decret vom 25. April 1861 als Conrector an das Realgymnasium versetzt, und Conrector Dr. Sandberger aus Gesundheitsrücksichten seiner Functionen an der Anstalt einstweilen entbunden. Pro- fessor Lüdecking, der bisher noch zum Theil dem Realgymnasium angehört hatte, wurde zur selben Zeit dem Gymnasium vollständig überwiesen.
Vom 1. August 1861 bis zum Schluss des Sommerhalbjahrs erhielt Conrector Dr. Casselmann zur Wiederherstellung seiner Gesundheit von Herzoglicher Landesregierung Urlaub zu einer Erholungsreise.
Den Religionsunterricht für die protestantischen Schüler des Realgymnasiums er- theilte wie bisher Herr Kirchenrath Dietz, den für die Katholiken im Sommer Herr Kaplan Lorsbach, und nach dessen Erkrankung im Winter Herr Dekanatsverweser, Pfarrer Weyland.
Den Unterricht im freien Zeichnen gab wie bisher Zeichenlehrer A. de Laspée, den im Gesang, welchen die Schüler des Realgymnasiums mit denen des Gymnasiums noch gemeinschaſtlich haben, Herr Conrector Bogler.
Das Lehrercollegium besteht demnach aus den im Pardhrichon Programme aufge- führten Lehrern.
Von litterarischen Arbeiten der Lehrer des Realgymnasiums sind im Laufe des letzten Schuljahres erschienen: Von Professor C. B. Greiss: Ueber Fluorescenz der Auszüge aus den verschiedenen Theilen der Pflanzen in Poggendorff's Annalen, Jahr-


