Aufsatz 
Kurze Übersicht über die Geschichte der Bibliothek des Königlichen Gymnasiums zu Hanau und Verzeichnis der alten Drucke derselben bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts
Entstehung
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1) Von Kgl. Prov. Schulcollegium: Verhandlungen der 4. Schlesischen Directorenconferenz. Breslau 1876.

2) Von Herrn Studiosus Puchelt: 31 Schulbücher für das Pelsische Legat.

3) Von Herrn L. F. Souchay's Erben durch die Wintersche Buchhandlung zu Frankfurt a. M.: Souchay. Geschichte der deutschen Monarchie. 4 Bde. Frankfurt a. M. 1861 62. Souchay, Deutschland während der Re- formation. Frankfurt 1868.

4) Von Herrn Rössler dahier: 49 Schulbücher für das Pelsische Legat.

5) Vom Verlagsbuchhändler G. D. Bädeker in Essen: Sängerhain H 1. u. 2. 25. Aufl., H. 3. 9. Aufl. u. H. 1. 2. Abth.

6) Von Herrn Prorector Dr. Fliedner: dessenLehrbuch der Physik Braunschweig 1876.

7) Vom Hanauer Bezirksverein für Hessische Geschichte und Landeskunde: dessenMittheilungen Nr. 5. Hanau 1876.

8) Von der Handelskammer dahier deren Jahresbericht 1875. 9) Von Herrn Buchhändler Alberti dahier: J. L. Hinrichs Bücher- und Landkartenverzeichniss von 1866 1875. 20 Bände. 10) Von der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin: Zeitschrift für deutsches Alterthum und deutsche Literatur herausgegeben von El. Steinmeyer. Neue Folge. VII. und VIII. Band. Ferner schenkte für den physikalischen Apparat: der Ober-Secundaner Koch einen Fuchsschwanz; für die naturwissenschaftlichen Sammlungen: 1) Herr Reg.-Ass. Fliedner, gegenwäaärtig in Münster, je ein Exemplar von Cinclus aquaticus, Turdus visci- vorus und Buteo vulgaris var. alba. 2) Herr Lieutenant v. Brause ein Exemplar Buteo vulgaris. 3) Die Untertertianer: Henss Unterarm eines Menschen; 2 Säugethierschädel; Koch eine Eidechse in Spiritus; Cassian einige Exemplare von Apus cancriformis in Spiritus- 4) Die Quintaner Brust und Schröder einen Distelfink.

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Verfügungen des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums.

1) Vom 2. Mai 1876: Das Zeugniss über den einjährigen er folgreichen Besuch der Sccunda behufs Nach- suchung um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste(Deutsche Wehr-Ordnung§. 90, 2. a) kann nur den- jenigen Schülern der Unter-Secunda ertheilt werden, welche die wissenschaftliche Reife für die Ober-Secunda besitzen.

2) Vom 16. Juni 1876: Es wird genehmigt, dass den diesjährigen Sommerferien des hiesigen Gymnasiums eine Woche hinzugefügt werde, wogegen die Herbstterien um eine Woche zu kürzen sind.

3) Vom 4. Juli 1876: Es wird eine Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom

30. Juni mitgetheilt, wonach

a. Schüler, welche mit einem vorschriftsmässigen Abgangszeugniss verseben von einem als vollberechtigt an- erkannten Gymnasium unmittelbar, ohne dass zwischen dem Abgang von der früheren und dem Eintritte in die neue Anstalt eine Zwischenzeit von längerer Dauer als 6 Wochen eingetreten ist, auf ein anderes Gymnasium übergehen, ohne Erforderniss einer Aufnahmeprüfung in diejenige Klasse und Abtheilung ge- setzt werden sollen, welcher sie zur Zeit der Aufnahme an der Lehranstalt, von welcher sie abgegangen sind, angehören würden. Dasselbe gilt für den Uebergang von einem dem Gymnasium in den entsprechen- den Klassen als gleichstehend anerkannten Progymnasium auf ein Gymnasium.

b. Beim Uebergang von einem Progymnasium der bezeichneten Kategorie auf ein Gymnasium haben für die Aufnahme in die Klassen bis einschliesslich Secunda die vorschriftsmässig ausgestellten Abgangszeugnisse die gleiche Geltung, wie die der entsprechenden Klassen eines Gymnasiums. Die Berechtigung zur Auf- nahme in die Prima eines Gymnasiums wird nicht durch ein blosses Abgangszeugniss, sondern nur durch