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3) Vom 18. Mai 1872, wonach die Genehmigung der Einführung neuer Lehrbücher mindeſtens vier Monate vor Beginn des Schuljahrs, in welchem dieſelben gebraucht werden ſollen, bei Kgl. Prov.⸗Schul⸗ kollegium nachgeſucht werden ſoll.
4) Vom 25. Mai 1872, die Miniſterial⸗Verfügung vom 18. Mai 1872 betreffend, wonach die frühere Anordnung,— bei den höheren Lehranſtalten den Beginn und Schluß der Ferien ſo zu legen, daß zu den Reiſen der Schüler von und nach dem Schulort nicht Sonn⸗ und Feſttage benutzt werden müßen— aufgehoben und be⸗ ſtimmt wird, daß hinfort allgemein, ſoweit nicht beſondere Verhältniſſe, z. B. der Eintritt der beweglichen Feſte, eine andere Anordnung nöthig machen, der Schluß der Lectionen vor den Ferien nicht am Freitag, ſondern am Sonnabend, und ebenſo der Wiederanfang nicht am Dienſtag, ſondern am Montag erfolge.
5) Vom 3. Juni 1872, die Eröffnung des ſechsmonatlichen Curſus für Civileleven an der Königlichen Central⸗Turnanſtalt zu Berlin betr.
6) Vom 12. Juni 1872, die Nachweiſung der für den Fall einer
Mobilmachung unabkömmlichen Beamten betreffend.
7) Vom 9. Juli 1872, die Miniſterial⸗Verfügung vom 4. Juli 1872 betreffend, durch welche den Schülern der Gymnaſien und anderer höheren Unterrichts⸗Anſtalten die Theilnahme an religiöſen Vereinen verboten wird.
8) Vom 17. Juli 1872, die Themata zu der Feſtrede am Geburts⸗ tage Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs betr.:„Bei der Fülle des für ſolche Reden würdigſten Stoffs, den unſere große vaterländiſche Geſchichte in der Vergangenheit, wie in der Gegenwart bietet, ſollte jeder Lehrer an ſolchen Tagen die gegebene Gelegenheit benutzen, um durch Schilderung merkwürdiger und erhebender Thaten und Ereigniſſe oder durch Erinnerung an große hiſtoriſche Perſönlichkeiten in den Herzen der Jugend nationalen Sinn, ſowie Liebe zu König und Vater⸗ land zu wecken und zu pflegen.“
9) Vom 7. Auguſt 1872, die Nationalfeier am 2. September(Sedan⸗ feier) Seitens der Schule betr.
10) Vom 30. Auguſt 1872, die Empfehlung der Wandkarte der Kgl. Preußiſchen Provinz Heſſen⸗Naſſau ꝛc. von Dr. H. Möhl betr.
11) Vom 25. October 1872, die Empfehlung des Atlas coelestis novus von Dr. Heis betr.
12) Vom 27. December 1872, die Empfehlung der„Deutſchen Schul⸗ geſetz⸗Sammlung, Central⸗Organ für das geſammte Schulweſen im deutſchen Reiche, in Deutſch⸗Oeſterreich und in der Schweiz“ von Ed. Keller betr.
13) Vom 15. Januar 1873, die unentgeltliche Einräumung von Wohnungen im Rudolfinum zu Wien für Profeſſoren und Lehrer während der Welt⸗Ausſtellung betr.
14) Vom 17. Januar 1873, die Ausſtellung der Abgangszeugniſſe betr.


