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Durch Verfügung Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 11. April 1872 wurde an Stelle des damals noch erkrankten, ſpäter anderweitig verwendeten Hülfslehrers L. Voltzt) der Schul⸗ amtscandidat Stephan Franke mit Verſehung einer Hülfslehrer⸗ ſtelle am hieſigen Gymnaſium beauftragt und begann ſeine hieſigen Functionen am 15. April 1872.
Stephan Franke, geboren zu Attendorn, Kreiß Olpe, am 21. Novem⸗ ber 1845, katholiſcher Confeſſion, beſuchte von Michaelis 1864 bis Michaelis 1866 das Gymnaſium zu Münſter, und widmete ſich von da Oſtern 1870 auf der königlichen Akademie zu Münſter den philologiſchen und philoſophiſchen Studien. Nachdem er im Januar 1871 ſich vor der Kgl. Wiſſenſchaftlichen Prüfungs⸗Commiſſion dem Eramen pro facultate docendi unterzogen hatte, wurde er behufs Erſtehung ſeines Probejahres von dem Kgl. Prov.⸗Schulkollegium dem Gymnaſium zu Fulda zugewieſen, wo er bis Oſtern 1872 verblieb und dann hierher verſetzt wurde.
In Folge hoher Verfügung Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 19. Juni 1872 wurde der Hülfslehrer Dr. Georg Wolff zum ordentlichen Gymnaſiallehrer ernannt und ihm die letzte ordentliche Lehrerſtelle verliehen. Derſelbe wurde darauf am 24. Juni in einer Verſammlung des Lehrerkollegiums vorſchriftsmäßig ver⸗ eidigt.
Kurz vor den Sommerferien am 4. Juli erkrankte der Gym⸗ naſiallehrer Dr. Duncker und konnte ſeine Functionen, und zwar anfangs nur zum Teil, erſt am 26. Auguſt wieder übernehmen.
Am Schluß der Sommerferien erhielt der erkrankte Gymnaſial⸗ lehrer O. Witzel zur Wiederherſtellung ſeiner Geſundheit einen halbjährigen Urlaub, der hernach bis zum Schluße des Schul⸗ jahrs verlängert wurde. Der genannte Lehrer trat dieſen Urlaub ſogleich an und hat bis zum Ende des Winterſemeſters 1872— 73 ſeine amtlichen Funktionen nicht wieder übernehmen können.
Dorauf wurde durch Miniſterial⸗Verfügung vom 17. Juli 1872 der Reallehrer Pfarrer Jsraël zunächſt bis zum Schluß des
*) Vgl. Oſter⸗Programm 1872. S. 91.


