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Durch Verfügung Königlicher Regierung, Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulſachen, vom 22. Januar 1868 wurde das am hieſigen Gymnaſium zu zahlende Schulgeld für die Prima auf 18 Thaler jährlich, für die Secunda auf 16 Thaler, für die Tertia auf 14 Thaler und für die Quarta und Quinta(Sexta) auf je 12 Thaler feſtgeſtellt.
Das Jubiläumsſtipendium des Gymnaſiums zu Hanau hat der im Programm von 1866 genannte Schüler im Betrage von 91 Gulden auch in dem Schuljahre 1867/68 bezogen. Als weitere Geſchenke haben wir diesmal mit dem größten Danke zu verzeichnen: 20 Thlr. vom Herrn Gymnaſialdirector a. D. Dr. Wilhelm Münſcher zu Kaſſel und 1 Gulden Jahresbeitrag für 1868 vom Herrn Gymnaſiallehrer Spangenberg dahier.
III. Statiſtiſche Keberſicht.
A. Lehrer.
Im Perſonalſtand der Lehrer des Gymnaſiums iſt außer dem in der Chronik bereits aufge⸗ führten im Laufe des verfloßenen Schuljahrs eine weitere Veränderung nicht eingetreten.
B. Schüler.
Am Schluß des Schuljahrs 1866/67 belief ſich die Schülerzal auf......... 98
Noch vor und beim Beginn des Sommerſemeſters 1867 ſchieden aus, ohne hier den Curſus vollendet zu haben: 4 aus II, 2 um auf das Gymnaſium zu Kaſſel, 1 um auf das Gymnaſium zu Marburg, 1 um auf das Gymnaſium zu Darmſtadt überzugehen; 2 aus III, 1 um auf das Gym⸗ naſium zu Göttingen zurückzukehren, 1 um ſich der Pharmacie zu widmen......... 6
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Neu aufgenommen wurden im Sommerhalbjahr(in I 2, in II 1, in IIIa 3, in IIIb 5,
in IV 6, in V 5)............................ 22 Die Schülerzal betrug demnach(I 16, II 25, IIIa 16, IIIb 26, IV 18, V 13).... 114 Im Laufe des Semeſters ſchieden aus: 1 aus III(zu einem anderen Berufe), 1 aus V, um
auf das Gymnaſium zu Weilburg überzugehen; dann noch 1 aus I, um ſich durch Privatunterricht
weiter auszubilden, und 1 aus V. um auf das Progymnaſium zu Siegburg überzugehen.... 4 110
Dagegen wurden im Laufe des Semeſters noch aufgenommen(1 in I, 1 in IV und 2 in V) 4
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