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Am 6. Februar starb der Vorschüler Karl Reitz, ein liebes, fleissiges Kind.
Am Tage der Beisetzung der Leiche des höchstseligen Kaisers Wilhelm wurde eine Gedächtnisfeier abge- halten, bei welcher die hohen Tugenden des grossen Kaisers und die Wohlthaten und Segnungen, die das deutsche Vaterland ihm zu danken hat, den Schülern vor Augen geführt wurden.
Mit Beginn des Sommersemesters wurde ein Parallelcötus der Osterobertertia eingerichtet; zugleich wurde Herrn Göckel, vorher an der höheren Schule zu Beerfelden, die Verwaltung einer Lehrerstelle an dem Gymnasium übertragen, während die Herren Dr. Fischer und Jung an das Gymnasium, Herr Hinneschiedt an das Realgymnasium zu Darmstadt berufen wurden.
Herr Gymnasiallehrer Professor Dr. Noiré musste wegen eines hartnäckigen Nervenleidens für das Sommer- halbjahr beurlaubt werden.
Die bei dem Gymnasium übliche Gedenkfeier zur Erinnerung an die glorreichen Ereignisse von 1870 und 1871 wurde auf den 16. Mai verlegt.
Anfang Juni wurde Herrn Spreitzer die Verwaltung einer Lehrerstelle an dem hiesigen Realgymnasium übertragen und Herr Collin dem Gymnasium zu Laubach zur Aushülfe überwiesen.
Am 4. und 5. Juni beehrte Herr Oberschulrat Soldan das Gymnasium mit seinem Besuch und wohnte dem Unterricht in mehreren Klassen bei.
Nach Allerhöchster Anordnung fand am Tage der Beisetzung der Leiche des höchstseligen Kaisers Friedrich eine Gedächtnisfeier statt.
Im Laufe des Sommerhalbjahres waren die Herren Dr. Willenbücher, Göckel, Dr. Römheld und Dr. Schaum zu achtwöchentlichen militärischen Dienstleistungen einberufen.
V. Schluss des Schuljahres.
Oeffentliche Prüfung
im Klassenzimmer der Herbstsexta. Donnerstag den 9. August, Nachmittags von 3 Uhr ab: Die Herbstklassen der Vorschule. Freitag„ 10. 88 Vormittags„ 8„„ III. „„ 10.„ Nachmittags„ 2„„ IV, V und VI. Samstag„ 11.„ Vormittags„ 8„„ I und II.
VI. Anfang des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr wird Dienstag den 18. September, Vormittags 8 Uhr, eröffnet. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden am 17. September von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Ausser dem Geburtsschein und dem Abgangszeugnisse der zuletzt besuchten Anstalt ist bei der Anmeldung auch der Impfschein und, wenn der Schüler das zwölfte Lebensjahr überschritten hat, eine Bescheinigung über die erfolgte Wiederimpfung vorzulegen. Diejenigen Schüler, welche in die unterste Klasse eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und falls sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nach- weisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind.
Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit der Direktion so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums: Menge.


