Es werden hierauf den Schülern in den einzelnen Klaſſenzimmern die Zeugniſſe für das Som⸗ merhalbjahr gegeben werden, wobei ihnen zugleich die Verſetzung bekannt gemacht werden wird.
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VI. Dekanntmachung über den Anfang des neuen Schuljahres.
Die Anmeldungen aufzunehmender Schüler werden am 30. und 31. October und am 2. No⸗ vember l. J. von dem Unterzeichneten entgegen genommen, wobei die Schüler ein Schulzeugniß und einen Geburtsſchein mitbringen werden; wir müſſen aber ausdrücklich bemerken, daß nur ſolche Knaben in die unterſte Klaſſe aufgenommen werden, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben; auch wird verlangt, daß dieſelben einige Gewandtheit in der Rechtſchreibung haben, die deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, und im Anſchreiben und Aus⸗ ſprechen von Zahlen geübt ſind.
Der Anfang des neuen Schuljahres iſt auf Montag den 4. November feſtgeſetzt, an welchem Tage derſelbe mit feierlichem Gottesdienſte in der Pfarrkirche um 8 Uhr eröffnet wird, worauf den Schülern die Disciplinar⸗Vorſchriften für die Gymnaſien mitgetheilt und der Lectionen⸗Plan bekannt gemacht wird.
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. J. A.:
Herrmann, Profeſſor.


