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Jeder neu eintretende Schüler bat ein Entlassungszeugnis aus der früher von ihm besuchten Schule, den Geburtsschein und den Impfschein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Bescheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Bei gleichzeitigem Besuch der Anstalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen. Einer beschränkten Zahl von bedürftigen Schülern, die brav und fleissig sind, kann das Schulgeld zur Hälfte oder ganz erlassen werden. Hierauf bezügliche Gesuche sind alljährlich in den ersten 3 Wochen des Schuljahres an die Direktion zu richten.
Wer die erste Klasse der Realschule zur Zufriedenheit des Lehrerkollegiums durchlaufen hat, erhält das Zeugnis über die wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst ohne Prüfung. Auch sind unsere Abiturienten, sofern sie am fakultativen Latein- unterricht mit Erfolg teil genommen haben, zum Uebertritt in die Prima eines hessischen Realgymnasiums ohne besondere Aufnahme-Prüfung berechtigt.
Wimpfen, im März 1894.
Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Dr. K. Kemmer.
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