Aufsatz 
Geschichte des evangelischen Gymnasiums A.B. in Hermannstadt
Entstehung
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Hierauf wird der Schüler der siebenten Gymnasialklasse, Ernst Alzner, eine über

das Thema: Ein vollendetes Hienieden,

Wird nie dem Vollendungsdrang; Doch das Herz ist nur zufrieden,

Wenn es nach Vollendung rang. Rückert.

von ihm selbst verfasste deutsche Rede vortragen. Prämienverteilung. Schlussmusik.

Nachmittags: Versetzung der in höhere Klassen aufrückenden Schüler. Austeilung der Zeugnisse und feierlicher Schluss des Schuljahres mit Gesang und Gebet.

Diesen Prüfungen gehen voraus:

Dienstag und Mittwoch den 16. und 17. Juni Mündliche Maturitätsprüfung der Abiturienten des Gymnasiums.

Donnerstag den 18. Juni Mündliche Maturitätsprüfung der Abiturienten der Realschule.

Das neue Schuljahr beginnt den 1. September.

Zur Aufnahme der in das Gymnasium und in die Realschule neueintretenden Schüler ist der Vormittag des 31. August von 912 Uhr angesetzt. In die Elementarschule werden die Schüler aus unserer evang. Gemeinde am 2. September und den folgenden Tagen, andere, soweit der Raum es zulässt, am 5. September und den folgenden Tagen, jedesmal von 9 Uhr vormittags an, aufgenommen.

Die Anmeldung derselben hat vorschriftsmässig durch die Eltern oder deren Stellver- treter zu geschehen, wobei Tauf- und Impfschein und ctwaige Schulzeugnisse vorzulegen sind. Die gesetzliche Aufnahmstaxe von 1 fl. für die Elementarschule und 5 fl. für eine der Mittel- schulen, wobei jedoch bei dem Übertritt von Schülern unserer Elementarschule in eine Mittel- schule nur der Überschuss über die bereits erlegte Aufnahmstaxe gezahlt werden muss, ist sogleich bei der Aufnahme, das Schulgeld während des ersten Monats jedes beginnenden Vierteljahres vorhinein zu entrichten.

In den drei unteren Klassen der Elementarschule wird von den einheimischen Schülern im Schuljahr 1896/97 kein Schulgeld eingehoben. Dagegen haben die Schüler der Elementar- schule, deren Eltern oder Vormünder nicht in Hermannstadt wohnen, in allen Klassen ein Schulgeld von 8 fl. für das Jahr zu entrichten.

An dem Gymnasium und der Realschule beträgt das Schulgeld:

1. für einheimische Schüler A. B., deren Angehörige die Kirchenumlage zahlen: in den vier Unterklassen 12 fl., in den vier Oberklassen 24 fl.;

2. für die übrigen einheimischen und für die nicht einheimischen Schüler A. B.: in den vier Unterklassen 18 fl., in den vier Oberklassen 30 fl.;

3. für alle andern: in den vier Unterklassen 24 fl., in den vier Oberklassen 36 fl.

Die Schüler der vier Oberklassen haben für die Schülerbibliothek den Betrag von 70 kr. pro Semester zu zahlen.

Carl Albrich,

Direktor.