Aufsatz 
Geschichte des Bensheimer Gymnasiums nach den Urkunden dargestellt : 2. Teil / von Heinrich Dinges
Entstehung
Einzelbild herunterladen
  

25

bis 1842 vermieten wollte, ſo kaufte die Stadt, beſonders auf Antrag des Direktor Helm, das Haus des Beigeordneten Appiano um 5000 fl. für das Gymnaſium. 1838, den 31. Dezember, Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben des Benefiziat⸗ und Schulfonds für 1839: I. Einnahmen: 1. Erbpacht fl. 9, Kr. 38. 2. Zeitpacht fl. 1548, Kr. 13. 3. Erlös aus Naturalien fl. 2032, Kr. 40. 4. Grundzinſen fl. 211. 5. Zehnten fl. 159, Kr. 10. 6. Kapitalzinſen fl. 2784, Kr. 17. 7. Schulgeld fl. 600. 8. Aus der Kirchenkaſſe fl. 477, Kr. 36. 9. Aus der Stadtkaſſe fl. 488, Kr. 30. Summa fl. 8311, Kr. 4.

II. Ausgaben: 1. An Grundlaſten und ſtändigen Zinſen fl. 146, Kr. 47. 2. An Landes⸗ ſteuern fl. 300. 3. An Landeskriegskoſten fl. 25. 4. An Provinzial⸗ und Gemeindelaſten fl 200. 5. An Gerichtskoſten fl. 50. 6. Für Gehalt und Gebühren des Rechners fl. 300. 7. Schreibmaterial fl. 20. 8. Speicher⸗ miete fl. 30. 9. An Tagegeldern fl. 97, Kr. 45. 10. Botenlohn, Poſt, Verkündigungskoſten fl. 15, Kr. 7. 11. Beſoldungen fl. 5742, Kr. 30. 12. Unterhaltung der Güter fl. 18, Kr. 30. 13. Zuſchüſſe in andere Klaſſen fl. 91, Kr. 3. 14. Verſchiedene Ausgaben fl. 200. 15. Für Prämien fl. 50. 16. Für die Bibliothek fl. 150. 17. Für unvorhergeſehene Fälle fl. 463, Kr. 1 ¼. Summa fl. 7899, Kr. 43 ¼.

1839. Beſoldungsétat: fl. 1100, 900, 700, 700, 700, 600, 397.

1840. Das Gymnaſium wird aus dem Hoſpital in das Haus Appiano verlegt. Den 8. Mai fordert das Kreisamt die Verwaltung des Benefiziatfonds auf, den zur Anſchaffung neuer Sub⸗ ſellien erforderlichen Kredit zu bewilligen, damit der Üüberzug ſtattfinden könne.

1843, den 3. Auguſt. Revers des Benefiziatfonds⸗Vorſtandes und der Stadt über das Appiano'ſche Haus. Der Stadt ſoll Eigentumsrecht und Dispoſition über dieſes Haus zuſtehen, wenn das Gymnaſium von Bensheim verlegt werden ſollte. Unterzeichnet ſind: Stratmann, Pfarrer; Helm, Direktor; Traupel, Bürgermeiſter.

1843, den 22. Dezember. Vergleich über die Miete des der Stadt Bensheim angeblich ge⸗ hörigen ſ. g. Benefiziathauſes. Der Stadtvorſtand hat ſeither behauptet, daß das bei Erbauung des neuen Schulhauſes abgebrochene Haus, welches früher Rektor Hallbauer, dann der Gymnaſiallehrer Grieſer bewohnte, und in deſſen unterem Stock eine Elementarſchulſtube war, ſtädtiſches Eigentum geweſen ſei; daß die genannten Lehrer die Wohnung nicht als Gymnaſiallehrer, ſondern als rectores chori inne gehabt, der Benefiziat⸗ und Schulfonds auf dieſes Haus daher keinen Anſpruch machen könne. Da inzwiſchen aber den benannten Lehrern die fragliche Wohnung als pars salarii übergeben und in der Beſoldungsnote nicht beſtimmt war, daß ſie ſolche als rectores chori zu beziehen berechtigt ſeien, auch der Benefiziat- und Schulfonds in neuerer Zeit das bis auf 60 fl. geſtiegene jährliche Mietgeld eingezogen hat, ſomit der Beſitz für die Behauptung des Vorſtandes des Benefiziat⸗ und Schulfonds, daß die Stadtkaſſe ſchuldig ſei, jährlich den Zins mit 60 fl. an den Benefiziatfonds zu zahlen, ſpricht; ſo kommen heute beiderſeitige Vorſtände dahin miteinander überein, daß forthin alljähr⸗ lich und zwar von dem Zeitpunkte an, wo der letzte Mietzins an den Benefiziatfonds gezahlt wurde,