Aufsatz 
Geschichte des Bensheimer Gymnasiums nach den Urkunden dargestellt : 1. Teil / von Heinrich Dinges
Entstehung
Einzelbild herunterladen
  

22

Verordnung von 1782, die auch weſentlich in den beiden vorhergehenden von 1731 und 1746 enthalten waren, kamen aber nicht zur Ausführung. Es war aber auch hart, daß ein Benefiziat, wenn er etwa eine alte Mutter oder eine Schweſter zu unterhalten hatte, die ihm ſeinem beſcheidenen Gehalte entſprechend Küche und Haushaltung führen konnte, bei dem Pfarrer Wohnung und Koſt nehmen und dafür die Hälfte ſeines Gehaltes an ihn abgeben ſollte. Nach Erlaß der Verordnung von 1731 hatte man, wohl in Folge des bald darauf eingetretenen Ablebens des Kurfürſten Franz Ludwig, die Ausführung dieſer Beſtimmungen aus dem Auge verloren und es blieben daher die Benefiziaten Meyer und Stephani in ihren Benefiziat⸗ häuſern wohnen. Im Jahre 1746 war vor Erlaß der Verordnung des Kurfürſten Johann Friedrich Karl ſowohl der Pfarrer als der Gemeinderat für Belaſſung der Benefiziaten in ihren ſeitherigen Wohnhäuſern eingetreten, trotzdem ergingen die entgegengeſetzten Beſtimmungen und ein Geſuch des damals neu ernannten Benefiziaten Schlinck um Erlaubnis, in ſeinem Benefiziathaus wohnen zu dürfen, wurde vom erzbiſchöf⸗ lichen Generalvikariat abſchlägig beſchieden den 24. November 1746. Doch ſchon durch Verfügung erz⸗ biſchöflichen Generalvikariats vom 14. Auguſt 1747 wurde den Benefiziaten wieder erlaubt in ihren Wohn⸗ häuſern zu verbleiben. Ähnlich erging es nach Erlaß der Verordnung von 1782; Benefiziat Matthäus Forcher, der Nachfolger des 1783 in Ruheſtand verbrachten Fuhrer, wohnte nicht bei dem Pfarrer und bezog daher die für die Koſt ſtipulierte Summe, obwohl das zu ſeinem beneficium gehörige Haus alsbald nach ſeines Vorgängers Tod 1784 der Stadt überlaſſen worden war; dem verdienten Benefiziaten Krick ward noch nach ſeinem Austritt aus dem Schuldienſt 1785 ſein ſeitheriges Benefiziathaus ad dies vitae zugeſprochen, nach deſſen Tod(1802) bewohnte es Forcher.)(Vgl. Anm. 24.)

Durch Verfügung der Mainzer Behörde vom 26. Februar 1761 wurde für den Benefiziatfonds ein beſonderer Rechner angeſtellt, er hieß Nikolaus Schuſter und war vom Pfarrer Heckmann dem erz⸗ biſchöflichen Generalvikariat präſentiert worden. Vorher hatten die Benefiziaten die Gefälle ihrer Pfründen erſt ſelbſt verwaltet, ohne dem Stadtrat als ihrem patronus oder ſonſt jemanden Rechnung abzulegen, was allerdings gegen Art. 8, 9, 10 und 11 der Anſelmiſchen Verordnung, wie auch gegen die von 1731 unter Kurfürſt Franz Ludwig erlaſſene verſtieß; dann aber, als 1746 unter Kurfürſt Johann Friedrich Karl an den Benefiziaten Schlinck und Fuhrer die Beſtimmung zur Ausführung kam, welche jedem Benefiziaten 300 fl. fixen Gehalt anwies, übernahm Pfarrer Caſtricius die Rechnung, zahlte den Benefiziaten den Gehalt aus und legte erzbiſchöflichem Generalvikariat Rechnung vor. Das that auch deſſen Nachfolger Pfarrer Heckmann. Da aber dieſem die Rechnung läſtig fiel, ſo übertrug er mit Genehmigung des erzbiſchöflichen Generalvikariats dieſelbe dem Benefiziaten Schlinck. Das dauerte bis 1761, wo auf Bericht des Pfarrers Heckmann und auf Befehl des erzbiſchöflichen Generalvikariats dem Benefiziaten Schlinck die Rechnung abgenommen und dem Bensheimer Bürger Nikolaus Schuſter übertragen wurde.*³)

Seit 1761 beſteht dann die Proviſion des Benefiziatfonds aus dem Staatsbeamten(dem Amtsvogt von Starkenburg) und dem Pfarrer; an der Anhörung der Rechnung nahmen noch Teil der Stadtſchultheiß und ein Mitglied des Rats.

1772 wurde der Bensheimer Bürger Peter Morell Rechner des Benefiziatfonds.

1781. Aus dem Geſagten erhellt, daß der Benefiziat⸗ und Schulfonds in ſeiner ſpäteren Größe durch die Verordnung des Kurfürſten Johann Friedrich Karl vom 10. Juni 1746 gegründet worden iſt, indem von nun an der Überſchuß immer zum Kapital geſchlagen und es ſo ermöglicht wurde, aus dieſem Fonds die lateiniſche Schule zu einem Gymnaſium zu erweitern und dasſelbe zu unterhalten Nach dem

/) Nach Forcher bewohnte es 18141821 der Benefiziat Franz Joſeph Müller, der dem älteren und erſten Bene⸗ fiziaten Emig für dieſes Haus und das an der Auerbacher Straße gelegene Gärtchen jährlich 50 fl. Miete bezahlte, weil dem erſten Beneſiziaten das Recht der Nutznießung von beiden Immobilien zuſtand.

³³) Ich gebe dieſe Verhältniſſe nach einer Erläuterung über die Bensheimer beneficia vom 12. Juni 1794, wahrſcheinlich vom Pfarrer Schäfer.

4*