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weltlichen Beredſamkeit, der geiſtlichen und weltlichen Geſchichte, in der deutſchen und lateiniſchen Poeſie, in der Götterlehre und Geographie,— ein allgemeiner Bericht, aus welchem die Jahrespenſa nicht zu erſehen ſind.*) Das Schuljahr begann nach Allerheiligen d. h. den 3. oder 4. November und ſchloß mit Ende des Monats Auguſt. September und Oktober waren Ferien, außer welchen noch die zwei Wochen nach Palmſonntag frei waren.*⁰)
Vor ſieben Uhr morgens hatten ſich die Schüler in der Schule einzufinden und wurden von da in die Kirche geführt; nach Anhörung der hl. Meſſe begann der Unterricht und dauerte bis 10 Uhr. ²⁴) Der Nachmittagsunterricht währte von 1—3 Uhr.
Nach Art. 7 der Verordnung von 1686 hatte der Pfarrer als praefectus scholarum die latei⸗ niſchen Klaſſen und die deutſchen Schulen wenigſtens einmal wöchentlich zu beſuchen und die Schüler zu examinieren; die Verordnung von 1731 verlangt in pos. 2 vom Pfarrer,„die Schulen öfters emſig und befriedentlich zu viſitieren.“ Höhere und genauere Anforderung an den Pfarrer ſtellte die Verordnung von 1746, nach deren pos. 4 er die Schulen öfter viſitieren, monatliche compositiones pro locis, am Ende des Jahres die materiam compositionum pro ascensu et praemiis entwerfen, alle bei dem Schul⸗ weſen vorkommende Mängel verbeſſern und jedesmal am Schluß des Schuljahres de statu scholarum et profectu iuventutis an erzbiſchöfliches Vikariat berichten ſollte. Auch hatte nach pos. 3 derſelben Verord⸗ nung am Schluſſe des Schuljahres Preisverteilung und eine Theatervorſtellung durch die Lateinſchüler ſtattzufinden. Die Verordnung von 1782 ſchärft in pos. 13 dem Pfarrer wieder ein, wenigſtens einmal wöchentlich die lateiniſche Schule zu beſuchen. Nach derſelben Verordnung pos. 12 ſollte jeder Lehrer monatlich über Stand und Fortgang ſeiner Klaſſe in einer Tabelle an den Pfarrer berichten, dieſer ſolche Berichte mit ſeinen eigenen Bemerkungen verſehen und an erzbiſchöfliches Generalvikariat einſenden. Alle Vierteljahre ſollte eine öffentliche und am Ende des Schuljahres eine allgemeine Prüfung mit Preisvertei⸗ lung*) abgehalten werden. An Stelle der üblichen Theaterſpiele zu Ende des Schuljahres werden zur Ver⸗ meidung der Koſten ſchickliche Dialoge ohne Koſtümierung angeordnet. Nach Art. 4 der Verordnung von 1746 hatte der Pfarrer am Schluß des Schuljahres über den Stand der lateiniſchen Schule an erzbiſchöfliches Generalvikariat zu berichten, denſelben Bericht verlangt die Verordnung von 1782 in ihrem Art. 13, legt aber dem Pfarrer in ihrem Art. 15 einen weiteren jährlichen Bericht über Fleiß und Betragen der zwei Benefiziaten auf, der unmittelbar an den Kurfürſten zu richten ſei.
IV. Chronik.
Den 30. März 1695 ſtarb zu Aſchaffenburg eines ſehr ſanften Todes Anſelm Franz, Freiherr von Ingelheim, Erzbiſchof und Kurfürſt von Mainz, der Gründer der lateiniſchen Schule zu Bensheim. Seine Leiche wurde zu Aſchafſenburg in der dortigen Stiftskirche neben der Grabesſtätte des Kurfürſten Theodorich von Erbach beerdigt, das Herz in der Domkirche zu Mainz vor dem hohen Altare beigeſetzt. Daſelbſt wurde ihm auch von ſeinem Erben, dem Präſidenten des kaiſerlichen Kammergerichts zu Wetzlar, Franz Adolf, Freiherrn zu Ingelheim, ein ſehr ſchönes Denkmal errichtet. Es befindet ſich nahe dem ſüdöſtlichen Eingang zu rechter Hand des dort Hereinkommenden. In ſchön gearbeiteter Niſche aus ſchwarzem Marmor erblickt man den halbliegenden Kurfürſten im biſchöflichen Gewande, in der Höhe das erzbiſchöfliche Wappen vom Tode umklammert. Der Kurfürſt und die umgebenden Figuren ſind aus karrariſchem Marmor. Anſelm Franz war geboren den 16. September 1634 zu Köln, zum Erzbiſchof erwählt den 7. November
²⁰) Trotz aller Bemühung konnte ich den Prüfungsbericht in originali nicht zur Einſichtnahme bekommen und berichte daher nach einem Auszug des Pfarrers Blöſinger. ³⁰) Vgl. Schulordnung von 1804,§ 20, wo dieſe ſeitherigen Ferien abgeändert werden. ³1) Erzbiſchöfl. kurf. Verordnung vom 24. Nov. 1782, Art. 12; vgl. landgräfl. Schulordnung vom 18. Mai 1804,§ 22. a) Nach Bericht des Oberamtes Starkenburg von 1784 ſind für Prämien jährlich 6 fl. angeſetzt.


