Aufsatz 
Geschichte des Bensheimer Gymnasiums nach den Urkunden dargestellt : 1. Teil / von Heinrich Dinges
Entstehung
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von der Stadt erbaute Benefiziatwohnung, die keinen Keller hatte und in einem Bericht des Oberamtes Starkenburg von 1784 auf kaum 100 fl. taxiert wird, während man aus dem Erlös jenes Stiftshauſes, das damals Benefiziat Johann Krick bewohnte, ſich für den Benefiziatfonds beträchtlichen Zuwachs ver⸗ ſpricht.*) Da die Stadt nun das Schulhaus und das außer dem vorhandenen Stiftshaus noch nötige Beneftziatenhaus geſtellt hat, da ferner bis in die 40 er Jahre unſeres Jahrhunderts ſie einen Geldbeitrag an den Fonds leiſtete für Heizungsmaterial der Beneftziathäuſer, auch das Schulhaus im Laufe der Jahre wiederholt geſtellt hat und zu deſſen Heizung noch jetzt jährlich 36 Raummeter Holz liefert, jetzt zu 293 Mark berechnet; ſo kann man ſich der Annahme nicht verſchließen, daß für alle dieſe Bedürfniſſe gemäß jenen uns verloren gegangenen Beſtimmungen, welche die Anſelmiſche Verordnung in Ausſicht ſtellte, die Stadt aufzukommen hatte. Dafür und aus Rückſicht auf den dem Gemeinderat ex fundatione zuſtehenden pDatronatus auf das beneficium Sti. Laurentii hatte derſelbe Kurfürſt wohl der Stadt das Präſentations⸗ recht auf die beiden Benefizien resp. Lehrerſtellen an der lateiniſchen Schule übertragen, während ſie es vorher nur auf die Altarpfründe Sti. Laurentii hatte, alſo nur auf einen der acht Altäre, aus denen die beiden jetzigen Benefizien zuſammengeſetzt ſind. Auch dieſes Präſentationsrecht auf die beiden Benefizien wird in der Anſelmiſchen Verordnung nicht erwähnt und es iſt auch ſonſt keine Urkunde vorhanden, laut welcher Anſelm Franz jenes Recht der Stadt verliehen hat. Doch muß man, ſoweit ſich unter ſolchen Verhältniſſen urteilen läßt, wohl annehmen, daß ſie es ſchon von dem Gründer der lateiniſchen Schule erhalten hat. Im Jahre 1746 wurde zwiſchen der Bürgerſchaft einerſeits und dem Pfarrer und erzbiſchöf⸗ lichen Generalvikariat andrerſeits ein Streit geführt über die Frage, ob den Schöffen der Stadt Bensheim das Recht auf beide Benefizien resp. Lehrerſtellen zu präſentieren nach teſtamentariſchen Beſtimmungen der Fundatoren beſagter Altäre zuſtehe, wie die Schöffen behaupteten, oder ob daſſelbe erſt von dem Kurfürſten verliehen ſei und deshalb auch durch den Kurfürſten wieder abgeändert werden könne. Es hatte damals der Gemeinderat gegen die Verordnung des Mainzer Kurfürſten Franz Ludwig von Pfalz⸗Neuburg vom 16. April 1731 proteſtiert, nach welcher die Kollation des einen Benefiziums dem erzbiſchöflichen Ordinariat, das jus praesentandi auf das andere aber dem Stadtrat zu Bensheim zuſtehen ſollte.**) In dieſem

²⁴) Das von der Stadt erbaute Beneſiziathaus, das zuletzt Benefiziat Johann Konrad Fuhrer bewohnte, wurde nach Verfüguug erzbiſchöflichen General⸗Vikariats vom 25. Juni 1784 zur Einrichtung einer Elementarſchule der Stadt überlaſſen und in ſpäteren Jahren ſamt dem lateiniſchen Schulhaus abgeriſſen. Das damalige Wohnhaus des Beneſiziaten Krick aber wurde 1834 wegen Baufälligkeit um 899 fl. verſteigert und das Geld dem Beneſtziatfonds überwieſen.

²⁵) Den 28. März 1746 wurde dem Stadtrat anferlegt, binnen acht Tagen zu erklären, ob er der Verordnung ſich füge oder auf ſeinem Proteſt beſtehe. Der Stadtrat fügte ſich nicht, und es kam den 29. April 1746 zur Verhandlung, welche der geiſtliche Rat Dr. Fauthaber leitete. Dem Pfarrer Caſtricius von Bensheim, wie auch den mit Vollmacht legitimierten Abgeordneten des Gemeinderats Andreas Heynz und Anton Hasloch wurde die betreffende Verordnung des Kurfürſten Franz Ludwig vorgeleſen und die Stadtverordneten wurden punctatim befragt. Über den erſten Punkt, daß in Zukunft niemand mehr auf die beiden Beneſtzien ordiniert oder inveſtiert werden ſolle, ſondern bei jeder Vakanz dem Generalvikariat junge Leute, die zum Studieren und Dozieren Luſt trügen, präſentiert und praevio examine in das Prieſterſeminar zu Mainz aufgenommen und nach erlangter Ausbildung und erhaltener Weihe auf die beneficia abgeſchickt würden, dieſelben aber dann in dem Pfarrhauſe, nicht mehr in den Beneftziathäuſern zu wohnen hätten, die lateiniſche Schule wenigſtens einen vollen Kurſus durch und am Ende des Schuljahres Preisverteilung und Aktus halten müßten, nach guter Verrichtung ihres Schulamtes dann befördert werden ſollten antworteten die Abgeſandten des Stadtrats: Sie ſeien zufrieden, wann künftig auf die beneficia keiner mehr inveſtiert werde und jeder Zeit junge Prieſter, unter denen befähigte Bensheimer Kinder aber den Vorzug haben müßten, vom Generalvikariat auf die Beneſtzien geſchickt würden, jedoch dergeſtalten, daß jeder in dem hierzu aptierten Benefiziathaus wohne und ſeine beſondere Haushaltung führe, auch jedem hierzu von den Benefiziatrevenüen 300 fl. an Geld, 10 Malter Korn, 5 Malter Gerſte und ein Fuder Wein jährlich von dem Kirchen⸗ kollektor gereicht werde, der Überreſt der Benefiziatrevenüüen aber ad usum et utilitatem fabricae verwendet werden ſolle; falls aber ein Beneftziat nicht ordentlich lebe, ſolle er ſogleich von ſeiner eigenen Haushaltung abgewieſen und bei dem Pfarrer einlogiert werden. Dagegen wollten deputati des Rats ein für allemal ſich vorbehalten, daß in jedem Falle einer Vakanz ihnen freiſtehe, einen tüchtigen Mann zu präſentieren. Auf die Punkte 2, 3, 4 und 5 erwiederten die Abgeordneten