Aufsatz 
Geschichte des Bensheimer Gymnasiums nach den Urkunden dargestellt : 1. Teil / von Heinrich Dinges
Entstehung
Einzelbild herunterladen
  

12

alß auch aus verſchiedenen anderen Considerationen gnädigſt bewogen, mehrgemelte Collectur hinwieder gäntzlich auffzuheben und alles in denjenig Stand, wie es vor Einführung deren geweſen, hinwieder zu ſetzen, So befehlen Wir hiermit gnädigſt, Ihr hättet zuforderſt ſolches alles Unßerem Collectori zu Heppenheim zu ſeiner Nachricht anzuzeigen, ſolchem noch mit Zuziehung Unßeres Landdechants und Schultheyßen zu Benßheim auch Pfarrers und alten Schultheyßen zu Heppenheim Daranſeyn, damit jeder in Unßerem Ambt Starckenburg gelegener Kirch diejenigen Renth und Gefäll, ſo derſelben von Alters zugehöret, hin⸗ wieder aſſignirt, zu Beobachtung deren ahn jedem Orth gewiſſe Kirchen⸗Pfleger verordnet, dieſelben von Jahr zu Jahr Unßerer Kirchordnung gemes zur ordentlich Rechnung angehalten, aus deren jährlichen Einkünften dasjenige, wie vor dieſem fundirt und geſtifft worden, gehalten und alſo alles in den vorig Stand, und wie es ſonſten ſolcher Kirchgefälle halben in anderen Unßeres Ertzſtiffts AÄmbtern, Stätten, Flecken und Dorffſchafften obſervirt wird, geſetzt werden möge. Wie Ihr nun Solchem nach ein und anderes befunden und eingerichtet haben werdet, darüber wollen Wir Eueres ausführlich Berichts, auch in Fällen, da Ihr anſtehet, Eueres unterthänigſten Guthachtens gewertig ſeyn, verbleyben Euch mithin in Gnaden wohl gewogen.

Datum zu St. Martinsburg in Unßerer Statt Mayntz den 14. December 1683. ³⁰⁹)

Da nun, wie bereits bemerkt, die Altarſtiftungen durch die ſchrecklichen Zeitſtürme in ihrem Ver⸗ mögen ſo reduziert waren, daß ſie nach ihrer Wiederherſtellung zur ſtandesgemäßen Unterhaltung ihrer Altariſten ſich als unzureichend erwieſen, ſo vereinigte Erzbiſchof Anſelm Franz nach kanoniſchem Recht die Pfründen St. Spiritus, St. Joannis und St. Barbarae zu einem Benefizium. Dasſelbe heißt fortan das erſte Benefizium. Die betreffende erzbiſchöfliche Verfügung iſt uns erhalten, ich gebe ſie im Anhang als Urkunde II. Ebenſo wurden durch denſelben Erzbiſchof die Pfründen S. Magdalenae, S. Catharinae, S. Laurentii, S. Leonardi und Omnium Sanctorum zu einem zweiten Benefizium uniert. Die erzbiſchöfliche Urkunde, welche die Herſtellung dieſes fortan ſog. zweiten Benefiziums verfügt, iſt zwar verloren gegangen; doch erklärt der Erzbiſchof in einer ſpäteren, uns noch erhaltenen Urkunde, daß er dieſe Union vollzogen habe.(Siehe Urkunde III, Art. 4). Die Martinuspfründe übertrug derſelbe Erzbiſchof dem Pfarrer zu Bensheim unter der Bedingung, daß er die Direktion der lateiniſchen Schule daſelbſt verſehe, Urkunde I. Die Pfründe St. Margaretae überwies derſelbe zur Hälfte der Pfarrkirche als Entſchädigung für ihre Leiſtungen an die Schule, die andere Hälfte dem Glöckner, Urkunde III, Art. 20. Die übrigen Altar⸗ ſtiftungen werden nicht mehr erwähnt.

Gründung der lateiniſchen Schule zu Bensheim.

Zur Zeit, da die Heppenheimer Kollektur aufgehoben wurde, verſah der Kaplan Gerhard Boesen aus Weſtfalen die Pfarrei Bensheim; der frühere Pfarrer Johann Jakob Senft war ſchon vor drei Jahren (1680) Weihbiſchof von Erfurt geworden. Der Kaplan und Pfarrverweſer ²²) wurde bei erzbiſchöflichem Generalvikariat zu Mainz vorſtellig, daß man jetzt nach Aufhebung der Heppenheimer Kollektur die früheren Beneſizien wieder herſtellen und ihm, der bereits 22 Jahre in der Seelſorge thätig ſei, zur Konſolidierung ſeiner Verhältniſſe ein ſolches übertragen möge. Seine Bitte wurde erfüllt. Durch Verfügung erzbiſchöf⸗ lichen Generalvikariats vom 3. Oktober 1685 wurde ihm die Martinspfründe zugewieſen unter der Be⸗ dingung, daß er die Direktion einer lateiniſchen Schule zu Bensheim übernehme und führe, wie überhaupt die künftigen Inhaber auch der übrigen nun reſuscitierten Benefizien den Unterricht in derſelben als ein

²0) Ich gebe dieſen kurfürſtlichen Befehl nach einer Abſchrift in den Akten. Ihm ſchloß ſich ſpäter ein anderer an, in welchem die Beamten angewieſen werden, dem Pfarrer, dem Schultheiß und den Juraten zu Bensheim bei Eintreibung und Reſtitution des Kirchenguts aus der aufgehobenen Kollektur behülflich zu ſein.

21) Er ſelbſt nennt ſich in ſeiner Unterſchrift sacellanus, wogegen das erzbiſchöfl. Generalvikariat ihm alsdesignato rectori parochialis ecclesiae oppidi Bensheim ſchreibt.