Aufsatz 
Horaz und Rosenberg. Kritische Beiträge zur Erklärung der Oden des Horaz
Entstehung
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Zur Geſchichte der Unſtalt

Dem Oberlehrer Dr. Kraemer wurde zum 1. April 1909, dem Oberlehrer Müller zum 1. Oktober 1909 der Charakter als Profeſſor verliehen. Lehramtsaſſeſſor Dr. Förſter wurde am 1. April 1909 zum Oberlehrer ernannt. Pfarrer Haacke wurde am 25. Auguſt 1909 auf Präſentation Seiner Durchlaucht des Fürſten Wolfgang zu Yſenburg und Büdingen zum Oberlehrer ernannt und ihm der Charakter als Profeſſor verliehen. Profeſſor Dr. Kraemer war vom 23. Juni an auf 14 Tage zu einer militäriſchen Ubung beurlaubt, Oberlehrer Dr. Förſter je 1 ½ Wochen vor und nach den Sommerferien zu einem Aufenthalt in Paris. Oberlehrer Dr. Schmidtgen iſt noch auf ein weiteres Jahr beurlaubt.

Reifeprüfungen fanden ſtatt für Schüler am 16. September 1909 und am 10. Februar 1910, für Nichtſchüler, 4 an der Zahl, die ſämtlich beſtanden, am 28. Auguſt 1909. Den Vorſitz führte am 10. Februar 1910 Herr Geh. Oberſchulrat Nodnagel, bei den beiden anderen Prüfungen der Direktor.

Die engliſchen Unterrichtsſtunden beſuchten in der unteren Abteilung 5, in der oberen 5 Schüler, die hebräiſchen in der unteren Abteilung 2, in der oberen 4 Schüler. An dem wahlfreien Zeichen⸗ unterricht nahmen 22 Schüler teil, an drei getrennten Lehrgängen in der Stenographie(teils Gabels⸗ berger, teils Stolze⸗Schrey) im ganzen 42 Schüler.

Die Schulfeiern fanden in üblicher Weiſe ſtatt; die Feſtrede hielt am 24. November in öffent⸗ licher Feier Oberlehrer Dr. Förſter, am 26. Januar Lehramtsaſſeſſor Keller.

ʒitteilungen an die Gltern

Geſuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes ſind bis zum 1. Mai ſchriftlich bei der Direktion einzureichen. Es dürfen nur erweislich bedürftige, geiſtig beſonders begabte und ſtrebſame Schüler berückſichtigt werden; zu bevorzugen ſind Schüler der oberen Klaſſen. Die Verleihung kann immer nur auf ein Jahr erfolgen. Eltern, die Auskunft über die Leiſtungen ihrer Söhne zu erhalten wünſchen, bitten wir, ihren Beſuch einen Tag vorher anzu⸗ melden. Alle Schreiben amtlicher Art ſind nicht an den Direktor, ſondern an die Direktion zu richten. Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder dem Wechſel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen. Den Eltern wird im Anfang jeden Halbjahres bekannt gegeben werden, an welchen Wochentagen ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Bei Geſuchen um Befreiung vom Turnunterricht, die jährlich zu erneuern ſind, iſt ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, in dem der Grund der Befreiung genau angegeben iſt, ebenſo, ob dieſe Befreiung für Geräteturnen allein oder für alle Turnübungen verlangt wird. Erneut weiſen wir die Eltern u. a. Intereſſenten auf die im Staats⸗ verlag erſchieneneAmtliche Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten des Großherzogtums Heſſen(Preis Mk. 1,20) hin.