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Herr Dr. Mahlinger dem wissenschaftlichen Hilfslehrer Schneider für das Winterhalbjahr 3 Stunden Turnen in U. III b abgenommen.
Einen sehr braven und fleissigen Schüler, Friedrich Meese aus IV b, haben wir durch den Tod verloren. Während der Herbstferien erlag der anscheinend kräftige, zu den besten Hoffnungen berechtigende Knabe dem Typhus; Klassenlehrer und Mitschüler gaben ihm das Geleit zur letzten Ruhe.
Im Juli fiel der Unterricht an fünf Nachmittagen der Hitze wegen, im Januar und Februar für einzelne Klassen wiederholt zu gunsten des Schlittschuhlaufens aus.— Am 13. Juli wurde von sämtlichen Klassen der Oberrealschule unter Führung ihrer Klassenlehrer die übliche Turnfahrt unternommen. Die waldigen Höhen des Taunus und des Soonwaldes, das Nahe- und das Morgenbachthal bildeten wie alljährlich die Ziele der Wanderung.
Am Dienstag und Mittwoch nach Pfingsten(15. und 16. Mai) hielt der Verein zur Förderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts in den Räumen der Oberrealschule seine von etwa 80 Mitgliedern und Teilnehmern aus allen Teilen der Monarchie und des Reiches besuchten Hauptversammlung ab. Über die bei dieser Ge- legenheit zum Teil unter dem Vorsitz des unterzeichneten Direktors gepflogenen Verhandlungen giebt ein ausführlicher, von dem Oberlehrer Dr. Kadesch herausgegebener Bericht näheren Aufschluss. Hier sei nur erwähnt, dass auch Herr Provinzial-Schulrat Geheimer Rat Dr. Lahmeyer die Versammlung mit seinem Besuche beehrt hat und den Verhandlungen mit besonderer Teilnahme gefolgt ist.
Der Königliche Provinzial-Schulrat Herr Dr. Paehler, dessen Decernat die Anstalt seit Herbst v. J. unterstellt ist, hat am 3. Dezember dem Unterricht in verschiedenen Klassen beigewohnt und am 16. März d. J. die mündliche Entlassungsprüfung abgehalten. Den vier Schülern der Oberprima wurde das Reifezeugnis zuerkannt, zweien derselben— Schäfer und Wagner— die mündliche Prüfung erlassen.
Nachdem seit dem 1. Oktober 1892/93 die Besoldungen der Lehrer eine den Bestimmungen des Normal-Etats vom 4. Mai 1892 entsprechende Regelung erfahren hatten, blieb bezüglich der äusseren Verhältnisse der wissenschaftlichen Lehrer unserer Anstalt nur noch der Wunsch übrig, dass ihnen der Anspruch auf eine den staatlichen Bestimmungen entsprechende Ver- sorgung ihrer Hinterbliebenen nicht länger versagt bleiben möchte. Inzwischen hat sich auch dieser Wunsch erfüllt, indem durch die Beschlüsse des Magistrats und der Stadt- verordnetenversammlung vom 15. Februar und 9. März v. J. dieser Anspruch nach Massgabe der allgemeinen Bestimmungen für die Dienstverträge der Beamten der Stadt dem Direktor und den wissenschaftlichen Lehrern der Anstalt zugesichert worden ist. Den städtischen Behörden sei für dieses freiwillige Entgegenkommen namens der betreffenden Lehrer hiermit der aufrichtigste Dank ausgesprochen.


