5. Geſang: „Unſer Vaterland,“ von Wächter, comp. von Nägeli. 4 6. Declamationen: Heinrich Finger: Das Lied von Scharnhorſt, von E. M. Arndt. Georg Kolb: Ein Lied vom ſchwarzen Adler, von
Treitſchke. Ludwig Hofmeiſter: Des Königs Auszug, von
E. Curtius.
Georg Rupp: Auſtria. Karl Knell: Frühlingsgruß an das Vaterland, von Schenkendorf.
7. Geſang:
„Danklied zu Gott,“ Motette für gemiſchten Chor, von Haydn.
8. Rede des Directors.
9. Geſang:
Adolf Finger: Barbaroſſas Erwachen, von Agidi. Franz Wolf: Das Lied vom Rhein, von Schen⸗ kendorf.
„Verleih uns Frieden,“ Gebet für gemiſchten Chor mit Orgelbegleitung, von Mendelsſohn⸗Bartholdy.
Die Verkündigung der Verſetzungen und die Austheilung der Zeugniſſe erfolgt nach dem Redeakt im Prüfungsſaale der Realſchule.
E. Bekanntmachuug,
betr.: den Beginn des neuen Schuljahres und die Bedingungen der Aufnahme in die Realſchule.
1. Das neue Schuljahr nimmt ſeinen Anfang Donnerſtag den 11. April 1872, Nachmittags 2 Uhr. An dieſem Tage findet auch, von Morgens 8 Uhr an, die Prüfung der neu eintretenden Schüler im Realſchulgebäude Statt. Die Anmeldungen neuer Schüler wünſcht der Unterzeichnete in dem Realſchulgebäude während der Vormittagsſtunden des 10. April
entgegen zu nehmen. 2. In die beiden Klaſſen der Vorſchule werden Knaben von 6 bis 10 Jahren aufge⸗
nommen. 3. Um in die 5. Klaſſe aufgenommen zu werden, iſt es im Allgemeinen erforderlich, daß der Knabe 10 Jahre alt iſt. Es wird aber von uns gewünſcht, daß der Eintritt in unſere Anſtalt ſchon früher erfolgt, da in unſerer Vorſchule der wirkliche Anfang unſeres Lehrcurſus gemucht wird.
Von Knaben, welche in die 5. Klaſſe eintreten ſollen, wird gefordert:
1. Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; 2. Leſerliche und reinliche Hand⸗ ſchrift; 3. Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe Fehler niederzuſchreiben; 4. Sicherheit in den vier Grund⸗ rechnungsarten in ganzen Zahlen; 5. Elementare Kenntniſſe in der Religionslehre und bibliſchen Ge⸗ ſchichte, ſowie in der Erdkunde; 6. Im Allgemeinen dasjenige Penſum der franzöſiſchen Sprache, welches in unſerer erſten Vorclaſſe abſolvirt wird. Näheres darüber ſiehe auf S. 32 dieſes Programmes.
4. Der Eintritt in eine höhere Klaſſe iſt abhängig von dem Nachweis der Vor⸗ kenntniſſe, welche in der nächſtvorhergehenden Klaſſe erlangt werden. Vergl. S. 24— 32.
Großherzogliche Direction der Realſchule zu Alzey.) Dr. Becker.


