Aufsatz 
Zur Ethik des Stoikers Zenon von Kition / von Georg Joseph Diehl
Entstehung
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VII. Schlussbemerkungen.

1. Zuweilen gelangen an den Unterzeichneten seitens der Eltern Klagen darüber, dass die Schüler zu wenig von ihren häuslichen Arbeiten in Anspruch genommen werden; zuweilen, allerdings nur in ganz seltenen Fällen, wird auch über das Gegentheil Klage geführt. Das Lehrercollegium ist gewissenhaft bestrebt, durch sorgfältige Abmessung der Hausaufgaben einerseits den Erfolg des Unterrichts zu fördern und zu sichern, anderer- seits aber auch keine die Gesundheit gefährdenden Anforderungen an die jugendliche Arbeitskraft zu stellen. Bei der grossen Schwierigkeit, hierin stets das richtige Maass zu treffen, ist die Unterstützung des elterlichen Hauses sehr wünschenswerth und willkommen. Nicht anonyme darauf bezügliche Mittheilungen werden daher von den betreffenden Klassenführern wie auch von dem Director jederzeit dankbar entgegengenommen und eingehend ge- prüft werden.

2. Nach§ 9 der Disciplinar-Vorschriften für die Schüler der Gymnasien des Grossherzogthums ist jede Versäumniss von Lehrstunden ohne Urlaub beglaubigte Nothfälle und unvermeidliche Hindernisse abgerechnet strafbar. Wir sehen uns veranlasst, hieran zu erinnern und besonders darauf aufmerksam zu machen, dass zu einer Verlängerung der Ferien, wie zu jeder andern Versäumniss des Unterrichts, nicht etwa die Einwilligung der Eltern genügt, sondern die Erlaubniss der Schule rechtzeitig nachgesucht werden muss.

3. Schliesslich bemerken wir, dass die von der Lehrerconferenz nach gewissenhafter Erwägung festge- stellten Ascensionsverhältnisse der Schüler nicht abgeündert werden können. Die Schule muss in ihrem gesammten wie auch der einzelnen Schüler Interesse streng darauf halten, dass keine halbreife Schüler in die nächst höhere Klasse aufsteigen und kann auf persönliche Verhältnisse, wie dies so häufig gewünscht wird, unmöglich Rücksicht nehmen.

Grossherzogliche Direction des Gymnasiums.

Löhbach.