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2. Technischer Unterricht.
Schreiben. In Sexta 2 St., in den beiden Cötus der Quinta je 2 St., in den beiden Cötus der Quarta je 1 St., zusammen 8 St. Werner.
Zeichnen. In jedem Cötus der Quarta, Unter-Tertia, Ober-Tertia und Unter-Secunda obligatorisch je 1 St., für freiwillige Theilnehmer aus den genannten Klassen 1 ½ St., für Ober-Secunda, Unter- und Ober-Prima 1 ½ St., zusammen 10 St. Ohaus.
Singen. In Sexta und Quinta je 1 St.; ausserdem Einübung von mehrstimmigen Gesängen für ausge- wählte Schüler aus allen Klassen, zusammen 7 St. Hom.
Turnen. Im Winter in allen Klassen je 2 St.(darunter 1 für die beiden Cötus der Ober-Tertia com- biniert), zusammen 25 St. Vey. Im Sommer in Ober-Secunda und den beiden Cötus der Quinta je 1 St., zusammen 3 St. Stigell; in den übrigen Klassen je 1 St., zusammen 8 St. Munk.
3. Besondere Bemerkungen.
1. Die beim Unterricht gebrauchten Lehrbücher sind aus den vorstehenden Mittheilungen zu ersehen und bleiben im nächsten Schuljahre dieselben mit folgenden Ausnahmen:
Die lateinische Grammatik von Ellendt-Seyffert wird auch in Ober-Tertia eingeführt.
Der in Sexta und Quinta bereits eingeführte geographische Leitfaden von Daniel-Kirchhoff tritt auch für Quarta an die Stelle des Leitfadens von Pütz.
Für den geographischen Unterricht in den unteren Klassen wird der Volksschul-Atlas von Lange den Schülern zur Anschaffung empfohlen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Schüler während des Unterrichts nur durchaus reinlich gehaltene Bücher in nicht veralteten Ausgaben gebrauchen dürfen.
2. Die vom Gymnasiallehrer Schlenger verwaltete Gymnasialbibliothek steht Mittwochs und Samstags von 2 ½— 4 Uhr den Schülern zur Benutzung offen.


