Aufsatz 
Die Lehre von der Rechtfertigung aus dem Glauben : vom ethischen Gesichtspunkte aus dargestellt / von August Dieckmann
Entstehung
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F. Bekanntmachungen.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium, die Realſchule und die Vorſchule nimmt der Unterzeichnete Montag den 6. April, vormittags von 8 12 Uhr in ſeinem Amtszimmer entgegen.

Alle aufzunehmenden Schüler haben einen amtlichen Geburtsſchein, einen Impfſchein und, wenn ſie von einer andern Schule kommen, ein Abgangszeugnis derſelben vorzulegen.

Die Aufnahmeprüfungen für die Vorſchule, ſowie für Sexta und die 6. Realklaſſe finden Montag, 6. April, von 2 Uhr an, für die übrigen Klaſſen Dienstag, 7. April, von 8 Uhr an, ſtatt.

Der Unterricht beginnt Mittwoch den 8. April, vormittags 8 Uhr.

Für die auswärtigen Schüler wird in Erinnerung gebracht, daß es nicht geſtattet iſt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch zu nehmen und daß zur Wahl der Wohnung die Genehmigung des Direktors einzuholen iſt.

Nichtheſlſiſche und nicht durch den jeweiligen Wohnſitz ihrer Eltern, bezw. deren Stell⸗ vertreter dem Großherzogtum Heſſen angehörige Dentſche, welche ſpäter als mit BVeginn der 0II in das Gymnaſium eingetreten ſind, werden künftig nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Anterrichtsverwaltung ihres Heimatſtaates zur Reifeprüfung zugelaſſen.

Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und der Realſchule. Dr. Mangold.