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Nachdem es als sicher betrachtet werden durfte, dass die zu Ostern 1892 bevor- stehende Neuordnung unseres höheren Schulwesens wesentlich im Sinne der von der Berliner Schulkonferenz im Dezember v. J. gefassten Beschlüsse erfolgen, dass insbesondere die oberste Klasse der bisher siebenjährigen Anstalten von Ostern 1892 ab in Wegfall kommen würde, hat sich die städtische Realschule vor die Wahl gestellt gesehen, entweder auf den früheren Standpunkt einer höheren Bürgerschule mit sechsjährigem Lehrgang zurückzukehren oder sich durch Errichtung einer Oberklasse mit zweijährigem Lehrgang zu einer neunkla ssigen Oberreal- schule zu erweitern. Nach dem bisherigen Entwickelungsgang der Anstalt, sowie mit Rück- sicht auf die wesentlichen der Oberrealschule verliehenen Berechtigungen konnte es nicht zweifelhaft sein, dass die Stadt Wiesbaden nur den Weg der fortschreitenden Weiterent- wickelung wählen dürfe. Dem betreffenden Antrage des Direktors stimmten die städtischen Behörden einhellig zu, und die Genehmigung des Herrn Ministers wurde so rechtzeitig erlangt, dass die noch fehlende Oberklasse bereits mit Beginn des neuen Schuljahres eröffnet werden kann.— In unseren Tagen beginnt man allmählich einzusehen, dass man, um ein gebildeter Mensch zu sein, nicht notwendigerweise den Weg durch das klassische Altertum gemacht haben muss, dass auch die moderne Kultur Bildungsstoffe darbietet, deren gründliche Ver- arbeitung eine allgemeine Geistesbildung zu gewähren vermag. Nach wie vor wird auch die künftige Oberrealschule denjenigen Schülern eine abgeschlossene, wenn auch enger be- grenzte Bildung gewähren, welche nach dem sechsten Schuljahr das Zeugniss der wissen- schaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst erlangen und sodann zu einem praktischen Berufe übergehen wollen. UÜberdies wird die Oberrealschule dem Bildungs- bedürfnis derjenigen Schüler entgegenkommen, die bei diesem bescheidenen Ziele nicht stehen bleiben und sich den Zugang zu den auf S. 23 bezeichmeten Amtern im hõheren Staatsdienst offen halten wollen. Die Anstalt ist sich wohl bewusst, dass mit der Erhöhung der Lehrziele, mit der Verleihung weitgehender Berechtigungen auch ernste Pflichten für sie verbunden sind. Möge es ihr gelingen, für die Aufgaben des Lebens in Staat und Gesellschaft wohl- vorbereitete, geistig gereifte und sittlich gefestigte Jünglinge zu erziehen, möge es ihr vergönnt sein, das ihr vorschwebende Ideal einer modernen Bildungsanstalt durch ernstes und gewissen- haftes Streben nach Möglichkeit zu verwirklichen!
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