An dem von Herrn Lehrer Beck geleiteten Stenographieunterricht nach dem Syſtem Gabelsberger nahmen 15 Schüler aus den Klaſſen IIIb R, IIla R, IIla G, IIb G teil.
Nicht unerwähnt möge bleiben, daß Herr Oberlehrer Müller durch die ſorgfältige und mühevolle Bearbeitung eines Katalogs der Bibliothek ſich den beſonderen Dank der Amtsgenoſſen erworben hat.
Der Geſundheitszuſtand im Kollegium war im abgelaufenen Schuljahr weniger günſtig. Herrn ProfeſſorJoftewurde auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes ein Erholungsurlaub vom 24. April bis zu den Juliferien bewilligt; zu ſeiner Vertretung wurde Herr Lehramtsreferendar Friedrich Fiſcher aus Lich berufen. Auch Herr Oberlehrer Kreiſel war infolge eines rheu-— matiſchen Leidens längere Zeit dem Unterricht entzogen.
In der Frage des Neubaues für die Realſchule und das Progymnaſium iſt endlich ein erfreulicher Fortſchritt zu verzeichnen. In der Stadtverordnetenſitzung vom 11. Januar 1907 wurde die Summe von 320 879 Mk. für den Neubau einſtimmig bewilligt, ſodaß wir nur noch den Wunſch hinzufügen möchten, daß der Bau möglichſt beſchleunigt werde.
VI. Bekanntmachungen u. Mitteilungen an die Eltern.
1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 0. April 1907, um 8 Uhr; Tags zuvor finden um 8 Uhr die Aufnahmeprüfungen ſtatt. Anmeldungen zur Aufnahme werden, ſoweit noch nicht geſchehen, Samstag, den 6. April, von 4 Uhr ab auf dem Amtszimmer des Unter- zeichneten entgegengenommen. Außer dem Impfſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule iſt auch ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburts-— regiſter vorzulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſind, der Rufname unterſtrichen ſein muß. Diejenigen Schüler, welche in die unterſte Klaſſe(Sexta) der Real- ſchule oder des Progymnaſiums eintreten wollen, müſſen neun Jahre alt ſein und, wenn ſie nicht unmittelbar aus unſerer Vorſchule übertreten, durch eine Prüfung nachweiſen, daß ſie die deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben kõnnen, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung beſitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt ſind. In die unterſte Klaſſe der Vorſchule können Knaben aufgenommen werden, die ſechs Jahre alt ſind.
2. Schulgeldbefreiungen in der Realſchule und dem Progymnaſium, ebenſo wie Stiftungen werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftigkeit an ſolche Schüler verliehen, die ſich durch gute Befähigung, Strebſamkeit und gute Sitten auszeichnen. Sie erlöſchen mit dem Ablauf des Schuljahrs. Werden ſie weiter gewünſcht, ſo iſt jedesmal vor dem 1. Mai eine Eingabe an den Unterzeichneten zu richten.
3. Die ſchriftlichen Klaſſenarbeiten werden, ſoweit möglich, an beſtimmten Tagen, die zu Beginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt werden, den Schülern verbeſſert zurückgegeben. Hierdurch ſoll den Eltern die Gelegenheit gegeben werden, ſich von den Fortſchritten ihrer Söhne Kenntnis zu verſchaffen.
4. Die Schulgeldſätze für die Realſchule und das Progymnaſium ſind gleichgeſtellt. Für Nicht- heſſen wird ein Zuſchlag von 20 Mk. erhoben..
5. Schüler, die nach Ablauf des achten Schuljahres die Anſtalt verlaſſen, ſind nur dann von der Fortbildungsſchulpflicht entbunden, wenn ſie mindeſtens ein Jahr der Obertertia ange- hört haben.
6. Wir wiederholen unſeren früher geäußerten Wunſch, daß die Schule auf einen regen, ver-— trauensvollen Verkehr mit dem Elternhauſe hohen Wert legt.
7. Bitte an die Freunde unſerer Anſtalt. Von den ſeit Beſtehen der Realſchule erſchienenen Jahresberichten fehlen in unſerem Archiv die Jahrgänge 1868, 1870, 1879, 1888. Freunde unſerer Anſtalt, die im Beſitz dieſer Schriften ſind und geneigt wären, ſie uns zu überlaſſen, würden uns zu großem Dank verpflichten.
Bingen, im März 1907. Sroßhierzogliche Direktion der Realſchule und des Progumnaſiums Dr. Denig.


