Aufsatz 
Zur Inversion der römischen Eigennamen : I. Cicero bis Livius
Entstehung
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Ahenobarbus heißt, ſonſt(zehnmal), neben der Benennung mit Domitius Jallein, in allen 3 Büchern L. Domitius heißt(ſ. Tab.), auch b. G. 5,1,1. Die eine Abweichung findet ihre Entſchuldigung durch die Ein⸗ wirkung gleich gebildeter Namen in nächſter Nähe: Vibullius Rufus 1,15,4; Lucilius Hirrus 1,15,5.¹) Die anderen 19 Perſonen haben, ſo weit unſere Quellen Auskunft geben, nur zum kleineren Teil es bis zur Prätur gebracht, ſondern ſind in untergeordneten Rollen geblieben, was z. B. Drumann (IIt 107) für die Caninii Rebili feſtſtellte). Den Zuſatz praetor bei den aus Gentile und Cognomen gebildeten Namen hat bei Cäſar im bell. civ. nur Rutilius Lupus, quaestor nur Marcius Rufus; kurze Zeit vorher oder nachher ſind noch zwei oder drei andere Männer Prätoren geweſen, die hier in militäriſchen Stellungen erſcheinen; ſie einzeln aufzuführen oder mit Hölzl(ſ. ob. S. 22) darüber zu rechten, hat hier keinen Zweck; einige wenige wie Caninius Rebilus und Fufius Calenus werden als legati bezeichnet, von anderen in untergeordneteren Kommandos wird in ähnlicher Weiſe berichtet wie 3, 7, 1: Lucretius Vespillo et Minucius Rufus... navibus XVIII.. iussu D. Laelii praeerant.

Gleich Domitius Ahenobarbus begegnen außer Julius Caesar im 3. Buche noch 6 der mit Gent.+ Cogn. genannten Männer auch mit dem Vornamen an einzelnen Stellen, drei davon zuerſt in der mehr familiären Form Gent.+ Cogn., drei zuerſt in der offiziellen Weiſe. Die übrigen 13— alſo die Mehrheit— ſind alle nur mehr nebenbei und zwar einmal oder zweimal erwähnt; dieſe entbehren immer des Vor⸗ namens. Es ſind Militärs und Senatoren ohne wichtigere Aufträge. Selbſt der Zuſatz der Amtsfunktion bedingt nicht die Zufügung des Vornamens, z. B. 1, 24, 3 L. Manlius praetor, Rutilius Lupus praetor, wo man doch ſchon der Concinnität halber die offizielle Form erwarten könnte. Die auch mit dem Pränomen vorkommenden(Caninius Rebilus u. d. a.) haben wichtigere Poſten und ſtehen zum Teil ſchon im bell. Gall. in dieſer Form. Die drei Namen L. Vibullius Rufus an einer Stelle(b. c. 1,23,2) ſind durch die offizielle Aufzählung veranlaßt. Überhaupt ſind die drei⸗ ſtelligen Namen und auch das mit dem Pränomen verbundene Cognomen oder Gentile bei den beſprochenen Perſonen als die Ausnahme anzuſehen.

¹) Auch Lentulus Spinther 1,15,3 hat hier kein Pränomen gegen c. 23,2.

2) Der Legat Cäſars, C. Caninius Rebilus, wurde zwar nach dem plötzlichen Tode ſeines Vorgängers am letzten Dezember des Jahres 45 auf einige Stunden am Nachmittag zum Conſul ernannt; das war aber nur eine Belohnung für ſeine Verdienſte von ſeiten Cäſars; und der Spott Ciceros(ep. 7, 30), man könne fragen, unter welchen Conſuln er Conſul geweſen ſei, lehrt uns, wie hoch dieſe mit Gent.+ Cogn. genannten Männer in der Wertſchätzung der eigentlichen viri nobiles ſtehen.