Aufsatz 
Ueber das Wesen und die Behandlung der deutschen Literaturgeschichte auf Gymnasien und über Schillers Maria Stuart insbesondere / Fried. Cramer
Entstehung
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. II. Verordnungen der Behörden.

1837. Octbr. 9. Vom hochwürd. Consistorium und Provinzial-Schulcollegium zu Stettin, . Genehmigung des Lectionsplans für das Schuljahr 1837 1838.. 1 1Ae nA

Decbr. 13. Ebendaher. Betrifft die jährlichen Schulprogramme.

Deobr. 27. Ebendaher. Betrifft eine hohe Ministerialverordnung vom 24. Octbr. 1837, welche in Folge der bekannten Lorinserschen Anklage der Gymnasien erlassen ist. Diese Anklage wird als unbegründet beseitiget, zugleich aber werden mehrere bis dahin minder genau festgestellte Ver- hältnisse der Gymnasien vollständiger geregelt. Für uns sind bedeutende Aenderungen nicht noth- wendig geworden. 81

1838. März 9. Ebendaher. Mittheilung einer hohen Ministerial-Verordnung über das Verfahren, wel- ches bei Abfassung des latein. Extemporale in der Maturitätsprüfung beobachtet werden soll.

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III. Chronik des Gymnasiums.

Die Eröffnung des Schuljahrs am 9. Octbr. v. J. ward durch die Publication der erneuertenGesetze für die Schüler des stralsundischen Gymnasiums bei der gleichzeitig abgehaltenen Censur aller Zöglinge der Anstalt bezeichnet.. 1

Die Erfahrungen des abgelaufenen Jahres haben für die Angemessenheit dieser Vorschriften, deren Beobachtung nur selten einer Pinschärfung bedurfte, und wodurch die Verhältnisse der Schüler zur Anstalt an Haltung und Sicherheit gewinnen, unverkennbar gesprocheen. Unsere ernstlichen Bemühungen, das Wohl- verhalten unserer Jugend weniger zu einer Wirkung äusserer Mittel, als zu einer Folge wahrer Pietät und sittlicher Befestigung zu machen, sind zu unserer innigen Freude mit glücklichem Erfolge gesegnet wor- den, und wenn aus der Ferne oft genug die Klage vernommen wird, dass irrige Ansichten der Aeltern die gute Schulzucht erschweren, so können wir mit freudiger Anerkennung aussprechen, dass so trübe Erfah- rungen bei uns zu den Ausnahmen gehören. Möge diess schöne Verhältniss dauernd sein; denn nur da, wo das Vaterhaus und die Schule im sichern Einklange wirken, darf man das Gedeihen der Erziehung und Bildung mit froher Zuversicht hoffen.

Am 17. October schlossen wir uns mit theilnehmender Freude der allgemeinen Feier an, durch welche das Gedächtniss funfzigjähriger Amtsführung unsers verehrten Scholarchen, Superintendenten Dr. Berahard Friedrich Droysen, hieselbst begangen wurde. Leider ist die Hoffaung nicht erfüllt worden, den würdigen Jubelgreis noch lange mit sonst gewohnter Thätigkeit walten zu sehen; denn wenn er auch zur Zeit seiner Jubelfeier mit neuer Stärke ausgerüstet zu sein schien, so schwanden doch während des Winters und Früh- lings seine Kräfte merklich, und schon am 26. Jun. ward er schmerzlos von den Banden des Körpers be- freit. Unserer Anstalt, die ihn einst selbst zu, ihren Zöglingen gezählt hatte, war er mit thätigem Wohl- wollen immer zugethan, und ich selbst betraure mit Allen, Welche ihm näher standen, aufrichtig den Ver- lust eines wahrhaften Freundes. Mit froher Hoffnung und gesichertem Vertrauen begrüssen wir seinen Nachfolger im Scholarchate, den jetzigen Stadt-Superintendenten, Herrn Consistorialrath Dr. Mohnike bei seinem Eintritt in diese neue Beziehung zu unserer Lehranstalt, mit welcher derselbe schon lange als- niglicher Commissarius für die Maturitätsprüfung in erfreulicher Verbindung gestanden hat.

Veränderungen im Lehrercollegium sind im Laufe dieses Jahres weiter nicht vorgekommen, als dass zu Pfingsten der Schulamtscandidat Herr Karl Daniel Ludwig Dabis sein gesetzliches Probejahr bei uns an- trat. Wir haben uns jedoch der Thätigkeit dieses unsers ehemaligen werthen Zöglings nur kurze Zeit zu erfreuen gehabt, da derselbe sehr bald einem ehrenvollen Rufe zum Conrectorat der höhern Stadtschule in Treptow aR. gefolgt ist. 85 7 1.2

Unser Herr Dr. Zober ist unterm 2. Octbr. v. J. zum correspondirenden Mitgliede des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde ernannt worden. 3

Da die Anzahl der Anträge auf Erlassung des gesetzlichen Schulgeldes fortwährend bedeutender ist, als dass sie sämmtlich gewährt werden könnten, so muss an die darüber bestehenden und schon öfter be- kannt gemachten Bestimmungen wieder erinnert werden. Unsere Stadt kann mit Recht zu ihren Vorzügen eine nicht unerbebliche Menge milder Stiftungen für junge Studirende rechnen. Auch dem Gymnasium kommt eine solche durch das Testament des chemaligen Hessen-Darmstädtschen Geheimenraths v. Sochwar- zer zu Gute, deren Genuss jedoch nur zwei Zöglinge während ihres hiesigen Aufenthalts nach der Wahl eines dafür, verordneten Curatoriums gleichzeitig haben können. Eine Nachfolge dieses so rühm- lichen Beispiels würde manche Bedrängniss bedürftiger Schüler mildern können. Eben so würde mancher abgehende Schüler sich verdient zu machen im Stande sein, wenn er, wie schon von Zeit zu Zeit gesche- hen ist, einzelne seiner bisherigen Schulbücher uns für ärmere Zöglinge zurückliesse.