— 16—
schule in die Realschule mit grösserer Strenge als ehedem zu verfahren, um so zugleich allmählich einen bessern Ausgleich herbeizuführen zwischen den früher so ungleichen Versetzungsziffern der obersten Vorschul- und der untersten Realschulklasse. Es liegt aber darin auch in Wirklichkeit, wie schon wiederholt an dieser Stelle gesagt wurde, nur eine scheinbare Strenge. Denn es ist grundverkehrt, einen Schüler an die Fremdsprache heranzubringen, solange Ohr und Auge in der Muttersprache noch nicht die genügende Vorbildung erreicht haben. Und neuerdings wird sogar allgemein mit stets wachsendem Nachdruck die Frage aufgeworfen, ob es erzieherisch richtig sei, das Kind schon nach dreijährigem Schulbesuch die Erlernung einer fremden Sprache beginnen zu lassen. Jeden- falls ist es also durchaus unangebracht, von einem verlorenen Jahre zu reden, wenn nach gründlicher Erwägung einem Schüler der obersten Vorschulklasse noch ein Jahr zur Befestigung und Erweiterung seiner Kenntnisse in der deutschen Sprache zugegeben wird. Vielmehr stellt sich das uns vorgezeichnete Verfahren als eine wahre Wohltat dar, wie denn überhaupt der sachgemäße Beurteiler leicht die Überzeugung gewinnen wird, daß auf allenStufen nur solche Schüler zurückgehalten werden, welche die nötige Versetzungsreife für die nächsthöhere Klasse nicht nachgewiesen haben und zugleich ihre Lehrer zu dem Urteil haben kommen lassen, daß sie das Fehlende im nächsten Jahre nicht werden nach- holen können.— Der Direktor kann es sich nicht versagen, diese Sache hier stets von neuem zur Sprache zu bringen, wenn er im Laufe des Jahres noch immer wieder die Erfahrung macht, daß die Anschauung des Elternhauses nicht überall die gleiche’ ist.


