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IV. Anfang des neuen Lehrkursus.
Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 28. April des Morgens um 7 Uhr mit der Aufnahmeprüfung neuer Zöglinge, die bei ihrer Anmeldung Geburtsscheiné und Schulzeug- nisse vorzulegen haben. Für die früheren Schüler der Ansltalt und solche, welche aus dem Pädagogium oder den Gelehrten-Gymnasien des Inlandes ohne Prüfung in die auf ihren Zeugnissen bemerkten Classen eintreten, wird der neue Lehrkursus mit der Donnerstag den 29. April, des Morgens um 10 Uhr, stattfindenden allgemeinen Versammlung im Schulsaale eröffnet..
Die für das bevorstehende Schuljahr bestimmten Lehr- und Lesebücher und anderen Hilfsmittel des Unterrichts sind folgende:
In Classe VIII.
Für Religion: Für die Evangelischen 1) der evangelische Landeskatechismus. 2) Das Kirchengesangbuch.— Für die Katholischen 1) der katholische Katechismus der Diö- cese Limbürg. 2) Das Kirchengesangbuch.
Für deutsche Sprache: Wackernagel's deutsches Lesebuch Thl I.
Für lat. Sprache: 1) Putsche's lat. Gramm. 2) Spiess: Aufgaben zum Uebersetzen aus dem Lat. in's Deutsche und umgekehrt. Abth. I.(für VIII.)
Für Geschichte: TEelter's Weltgeschichte. Thl. J. 11. Aufl. 1850.
Für Geographie: 1) Bellinger's Leitfaden für den ersten Unterricht in der Geographie. 2) Atlas von S, ⁴ouw.
Für Arithm.: Diesterweg's u. Häuser's praktisches Rechenbuch. 1s Uebungsb. Elberf. 1851.
Für Naturbeschreibung: Fürnrohr's Grundzüge der Naturgesch. 5 Aufl.
Für Gesang: 1) Anthes: Anleitung zum Gesang. Wiesb. 1849. 2) Erk's und Greeſ's Sängerhain. Heft I. Essen 1851.
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In Classe VII.
Für Religion: Wie in VllI.
Für deutsche Sprache: TFackernagel's deutsch. Leseb. Thl. II.
Für lat. Sprache: 1) Putsche's lat. Gramm. s. VIII. 2) Spiess Aufg. etc. s. VIII. Abth. I. u. II.(für VIII. u. VII.) 3
Für Geschichte: Wie in VIII.. Für Geographie: 1) Schacht's kleine Schulgeographie. 2) Atlas von S, ⁴ou. s. VIII. Für Arithmetik: Wie in VIII.—
Für Geometrie: Schenckel's Elementargeometrie. 2. Aufl. 1850.
Für Naturbeschreibung: Wie in VIII.
Für Gesang: Wie in VIII.
In Classe VI. Für Religion: Wie in VlII.


